■ Kommentar: Hübners Hungerkurs
Warum Beate Hübner sich Sozialsenatorin nennt, weiß sie wohl selbst nicht. Ihr geht jedes Gespür für die Wortwahl wie die politische Bedeutung ihres Amtes ab. Wer Menschen, gleich woher und warum sie kommen, den Unterhalt entzieht, verletzt die Würde dieser Menschen. Anstatt sich als die berufene Hüterin des höchsten Verfassungsgrundsatzes der Menschenwürde zu begreifen, garniert Hübner ihre Politik noch mit dummen Sprüchen der Marke: „In Deutschland wird niemand verhungern.“
Die „Sozial“-Senatorin freilich beruft sich darauf, rechtlich auf sicherem Boden zu stehen. Das ist mindestens eine gewagte Interpretation. Mag sein, daß Hübner auf dem Boden des Asylbewerberleistungsgesetzes steht. Inwieweit dieses Flüchtlingsabschreckungsgesetz aber mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, wird noch zu klären sein. Die lockere Neudefinition des Existenzminimums als die Chance, nicht verhungern zu müssen, dürfte jedenfalls kaum zu halten sein.
Hübners rechtliche Argumentation aber ist das eigentliche Problem. Diese Frau steht nicht juristisch auf sicherem Boden, sondern sie steckt knietief im Morast der deutschen Krankheit: zu meinen, daß alles in Ordnung ist, wenn man sich bloß nach den Buchstaben eines Gesetzes richtet. Auf diesen formalen Legalismus haben sich hierzulande finstere Zeitgenossen berufen. Einer der Lehrsätze aus der deutschen Geschichte lautet daher, daß ein Gesetz allein weder für Moral noch für Menschlichkeit steht. Eine Senatorin muß das wissen. Christian Füller
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