Kommentar: Grünanlagen
■ Der Senatsbeschluß zum Mühlenberger Loch ist eine echte politische Lösung
Wie pressemitteilt GAL-Fraktionschefin Antje Möller in ihrer wohlüberlegten Art? Aus „naturschutzfachlicher Sicht“müsse der gesamte Süderelberaum unter Schutz gestellt werden. Doch der Senat konnte sich darauf allein gerade nicht beschränken. Gerät die rot-grüne Regierung auch nur in den Verdacht, die Schaffung von mehreren tausend Arbeitsplätzen zu gefährden, wird sie geteert und gefedert und geköpft.
Damit die Gratwanderung zwischen EU-Klage, Naturschutz- und Industrieinteressen gelingt, helfen die Umweltschutzverbände wider Willen kräftig mit. Ihr Aufschrei, daß der jetzige Beschluß nicht ausreiche, hilft, der Industrie glaubhaft zu versichern, man habe hier nur das Allernötigste getan. Auf der anderen Seite erhöht die Unterschutzstellung des Mühlenberger Lochs den Druck auf den Senat, Alternativflächen nun endlich ernsthaft und im angemessenen Tempo zu prüfen.
Der alte Senat, der eine Entscheidung ewig verzögert und EU-Recht ignoriert hat, ist damit keinesfalls entschuldigt. Planungssicherheit hätte längst hergestellt werden können, wäre der verflossene Umweltsenator nicht ein gewisser Chemiker namens Fritz Vahrenholt gewesen. Keine Frage auch, daß die ökologische Zukunftsfähigkeit sich nicht an einer Unternehmensentscheidung orientieren kann.
Dennoch ist der Senatsbeschluß eine politische Entscheidung im positiven Sinne. Sie orientiert sich daran, was man am Ende erreichen will, nämlich beides: Arbeitsplätze und Naturschutz. Da der SPD dieser Spagat in der Vergangenheit selten gelang, darf die Lösung trotz ihrer Bescheidenheit als Grünanlage gelten. Silke Mertins
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