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KommentarSupervision ist nötig

■ Belege für Unfähigkeit zum Konflikt

Zwei Millionen Mobbing-Opfer gibt es in Deutschland, schätzt die Selbsthilfegruppe „Mobbing“in Bremen. Der betriebs- und volkswirtschaftliche Schaden belaufe sich dabei auf jährlich bis zu 80 Milliarden Mark für Dienstausfall, Krankheits- und Rechtsanwaltskosten, glaubt Horst-Gunther Schröder von der Selbsthifegruppe. Mobbing ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch auf persönlicher Ebene zerstörerisch.

Im Altenwohnheim Blumenkamp wird vorgemacht, wie man nicht mit Konflikten umgehen sollte: das Stakkato der Abmahnungen durch die Heimleitung hat jede Gesprächsmöglichkeit innerhalb kürzester Zeit pulverisiert. Letztendlich ist die Kritik der Heimleitung Ausdruck der miesen Stimmung zwischen Chefs und Pflegern. Die Heimleitung hatte sowohl die formalen Mittel, um sich Luft zu machen als auch die Möglichkeit eines Vermittlungsversuches. Man entschied sich für ersteres - und das ist Mobbing. Den Betroffenen blieb nur der Weg vors Arbeitsgericht, um sich zu wehren.

Was das Altenheim Blumenkamp dringend braucht, ist eine psychologische Supervision zwischen Heimleitung und Angestellten – keine Rechtsanwälte. Daß sich nun die Heimleitung versetzen lassen will, weil ein gekündigter Mitarbeiter durch Gerichtsbeschluß seinen Job wiederbekommt, ist ein Armutszeugnis für die Diskussions- und Konfliktfähigkeit der Heimleitung. Christoph Dowe

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