Kommentar: TV darf nicht alles
■ Polizei muß Fehler einräumen
Im „Fall Stradivari“ geht es um grundsätzliche Fragen. Die Polizei darf unter Berufung auf ihr Gewaltmonopol in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingreifen, aber wie weit darf sie dabei Journalisten zugucken und filmen lassen?
Das Bremer Innenressort hat diese Frage nach Ausstrahlung des Filmes „Der Fall Stradivari“ zunächst mit einer provozierend belanglosen Erklärung abgetan. Klammheimlich hat das Justizressort intern festgestellt, daß es nicht nur geschmacklos ist, sondern auch rechtswidrig, Fernsehkameras die blutigen Ergebnisse der Obduktion einer bekannten Geigenlehrerin filmen zu lassen.
Inzwischen hat der Innensenator sich offenbar belehren lassen. Klammheimlich ist eine Regelung in Arbeit, die all das, was der deutsche Anwaltsverein damals scharf kritisiert hat, in einem neuerlichen Fall auch unmöglich machen würde. Und die Journalisten eine Unterschrift dafür abverlangt, daß sie selbst für die Respektierung der Persönlichkeitsrechte verantwortlich sind, auch wenn die Polizei daneben steht und nicht den Finger hebt.
Warum traut sich der Innensenator nicht, die Fehler im „Fall Stradivari“ offen einzuräumen und dabei laut zu sagen, welche Rechte polizeilich verfolgte Bürger gegenüber übereifrig mitverfolgenden Presseleuten haben? Klaus Wolschner
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