■ Kommentar: Straffreiheit als Chance
Das „Crashkid“ hat das Land verlassen, nun ist für die Behörden wieder Ruhe. Dennoch kann die Ausreise keine endgültige Lösung bedeuten. Weder für Jasmin O. noch für die SozialarbeiterInnen, die sich mit ihm befaßt haben. Und erst recht nicht für andere Kinder, die schon in oder am Anfang einer kriminellen Karriere stehen. Die Diskussion über den Umgang mit Jasmin O. wurde heftig geführt, nur ohne Ergebnis. Wie aber soll mit straffälligen, aber strafunmündigen Kinder umgegangen werden? Sie kurzerhand auch rechtlich für ihre Taten verantwortlich zu machen, sei es durch fragwürdige Altersgutachten, wie bei Jasmin O., oder durch Herabsetzung des Beginns der Strafmündigkeit auf 12 Jahre, wie es in der CDU gefordert wird, ist ein einfacher Weg, aber er wird den Problemen der Kinder nicht gerecht. Denn die Gesellschaft muß anerkennen, daß es sich bei solchen Tätern eben um Kinder handelt. Sie dürfen mit Jugendlichen oder Erwachsenen nicht auf eine Stufe gestellt werden.
Bleibt folglich nur ein hilfloses Achselzucken? Im Gegenteil. Zwar gibt es keine klaren rechtlichen Handlungsvorgaben, aber dies ist eher eine Chance als ein Manko. Sie läßt Raum für eine individuelle Lösung, ganz auf den Einzelfall zugeschnitten. Gefragt ist eine personal- und auch kostenintensive Individualbetreuung, die den jungen Menschen Halt geben kann. Das erfordert Kraft, Ruhe und vor allem viel Zeit. Aber die muß vorhanden sein, denn ansonsten ist absehbar, daß die Taten der Kinder nur ein erster Schritt auf der kriminellen Karriereleiter sind und sie viel Zeit ungenutzt in Haft verbringen werden. Gereon Asmuth
Bericht Seite 23
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