Kommentar: An die Arbeit
■ Warum das Hamburger Bauwagengesetz nun endlich reformiert werden muß
Die Situation ist so neu nicht: Immer wieder drängen Wohnungsnot und Obdachlosigkeit junge Leute zu alternativen Wohnformem – zum Leben im ausgebauten Bauwagen. Und immer wieder verhindert der Protest braver Bürger die Ansiedlung einer Wagenburg in ihrer Nachbarschaft, wie vor Monaten in Lurup.
Und wenn es keine Nachbarn gibt, wie im vorliegenden Fall auf der Brachfläche in Wilhelmsburg, dann gibt es immer noch eine Behörde. Und die spult regelmäßig die ewiggleiche Floskel ab: Eigentlich haben wir ja gar nichts gegen Bauwagen und deren Bewohner, aber das Hamburger Bauwagengesetz verbietet leider, daß es diese gibt. In den Bezirksverwaltungen herrscht daher die Devise, nachdem einige Plätze in den Bezirken Altona, Eimsbüttel und Nord geduldet werden: Bloß keinen weiteren Platz in Hamburg zulassen.
Dabei gibt die Koalitionsvereinbarung des rot-grünen Senats ganz eindeutig den Auftrag, das antiquierte Gesetz aus den 50er Jahren zu novellieren und pragmatische – sprich tolerante – Lösungen anzustreben. Und an so manchem runden Polit-Tisch wird offen darüber diskutiert, daß jedem Bezirk in Hamburg zumindest zwei Bauwagenplätze „zuzumuten“ sind.
Doch fast ein Jahr nach der Bildung des neuen Senats hat sich in puncto Novellierung des Bauwagengesetzes noch nichts getan. Die rot-grüne Regierung in der Hansestadt ist, das zeigt das neuerliche Beispiel aus Wilhelmsburg, nun gefordert, ihre Arbeit endlich zu erledigen.
Kai von Appen
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