Kommentar: Aufmerksam lesen
■ Gefangenzeitung muß aufdecken
Natürlich muß sich eine Anstaltsleiterin in der Gefangenenzeitung nicht vorhalten lassen, sie sei eine Schlange. Die zuständige Sachbearbeiterin hinter den Herd zu verweisen, ist dumm und geschmacklos. Einer Redakteurin vorzuwerfen, sie sei blond, blauäugig und blöd, ist niveaulos. Wenn die Justizbehörde solche Passagen aus dem Blatt schmeißt, ist das verständlich. Beleidigen lassen muß sich niemand – weder von einer Gefangenenzeitung, noch von der freien Presse.
Doch darum ging es in der vorliegenden Ausgabe nicht. Während die Beleidigung der Redakteurin seinerzeit gedruckt wurde, hat die Behörde jetzt das Interview mit dem Anstalts-Psychologen gestrichen – offenbar, weil es zu kritisch war. In der verbotenen Satire beschweren sich die Häftlinge über Beamte, die angeblich nicht gut ausgebildet seien. Es ist die Aufgabe einer Gefangenenzeitung, Mißstände zu beschreiben. Die Justizbehörde sollte die Zeitung nicht zensieren, sondern sie aufmerksam lesen, damit sie weiß, was in der Anstalt los ist. Sonst setzt sie sich dem Verdacht aus, daß sie tatsächlich etwas zu verbergen hat. Das Schreibverbot für den Herausgeber, einem JVA-Beamten, ist dagegen längst überfällig. Eine Gefangenenzeitung ist eine Gefangenenzeitung. Beiträge von Beamten haben darin nichts zu suchen – es sei denn, die Häftlinge möchten sie interviewen. Kerstin Schneider
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