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KommentarNichts geht mehr

■ Warum der Senat nicht gegen das Votum der Bürgerschaft abschieben darf

Selten genug kommt es vor, daß ausgerechnet die CDU sich für einen Nichtdeutschen stark macht, wie jetzt der Vorsitzende des Petitionsausschusses der Bürgerschaft im Falle des Kurden Mehmet Kaya. Und es ist anmaßend, wenn der rot-grüne Hamburger Senat sich im Einzelfall plötzlich rechts daneben verortet und dennoch abschieben läßt.

Indem er das Votum des Petitionsausschusses ignoriert, schickt der Senat nicht nur einen jungen Kurden in eine ungewisse Zukunft in die Türkei. Er läßt auch die Luft aus dem letzten Rettungsboot für viele Menschen. Denn bisher galt: Wenn nichts mehr geht, geht noch ein Gnadengesuch.

Nun können Petenten selbst das vergessen. Sie müssen sogar noch dann weiterzittern, wenn die Bürgerschaft im Einzelfall Gnade walten lassen will. Auch das ist schon selten genug.

Der Petitionsausschuß ist ein Gremium der Bürgerschaft. Das Parlament darf Entscheidungen der Regierung zwar nicht mitbestimmen, kontrollieren darf sie den Senat hingegen schon. Doch der muß sich auch kontrollieren lassen. In Hamburg hingegen führt er ein Eigenleben. Das können sich auch die Regierungsparteien SPD und GAL nicht wirklich wünschen. Nicht zuletzt weil auch sie im Petitionsausschuß sitzen und sich selbst entmachten, wenn sie diesen zur Farce verkommen lassen.

Es bleibt nur eine Lösung: Der Senat muß dem Votum der Bürgerschaft folgen. Grundsätzlich und immer. Und damit anfangen, ehe Mehmet Kaya im Flugzeug Richtung Istanbul sitzt. Elke Spanner

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