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KommentarSelbstherrlich

■ Warum der Ausländerbehörde ihre Grenzen aufgezeigt werden müssen

Das Kompetenzgerangel zwischen dem Petitionsausschuß der Bürgerschaft und der Exekutive artet zum Machtkampf aus. Häufig schon ignorierte die Innenbehörde das Votum der Bürgerschaft. Jetzt spricht gar der Leiter der Ausländerbehörde, einer Abteilung der Innenbehörde, dem parlamentarischen Gremium das Recht ab, überhaupt ein Veto einlegen zu dürfen.

Die Selbstherrlichkeit des Amtsleiters Bornhöft wurzelt darin, daß die Ausländerbehörde in den vergangenen Jahren tatsächlich ihre Politik selbst bestimmen konnte. Jegliche Kritik bügelte Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) mit Verweis auf das Ressortprinzip ab – auch gegenüber dem grünen Regierungspartner.

Zum Beispiel beim kritisierten Umgang mit Flüchtlingskindern. Oder auch bei der Umgestaltung der Ausländerbehörde, die im Koalitionsvertrag festgelegt wurde und sich dennoch im Druck mehrsprachiger Infoblätter erschöpft.

Im Falle des Petitionsausschusses jedoch besteht die seltene Allianz zwischen SPD, GAL und CDU. Ihre Dreieinigkeit sollten die Bürgerschaftsfraktionen nutzen, es nicht bei dem Wehklagen zu belassen, das sie schon vor Monaten angestimmt haben. Sie sollten auf die Einrichtung der Vermittlungsstelle drängen, die der Ausschußvorsitzende Jürgen Klimke im Herbst bereits verlangte.

Denn Zaghaftigkeit ist keine Tugend, die SenatsvertreterInnen schätzen. Die Innenbehörde schafft lieber Tatsachen. Sie gibt die Spielregeln vor. Die Bürgerschaft muß diese begreifen, wenn sie mitspielen will.

Elke Spanner

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