Kommentar: Politiker, entscheidet!
■ Wieviel Geld für Schuldnerberatung?
Die Behörde setzt sich mit den Wohlfahrtsverbänden an einen Tisch – und verkalkuliert sich beim erwarteten Beratungsaufwand für verschuldete Sozialhilfe-Empfänger nach dem neuen Insolvenzrecht. So weit, so schlecht. Aber ein Skandal ist das noch lange nicht. Keiner wusste schließlich, was das neue Gesetz bringen würde. Sechs Monate später sind alle schlauer – aber da hat es schon die erste Beratungsstelle erwischt.
Höhere Pauschalen müssen also nun her. Aber da blockt das Sozialressort schon im Vorfeld ab: Dort huldigt man nämlich plötzlich ausgiebig der Controlling-Maxime und lugt auch bei der Schuldnerberatung hinter jeden Pfennig: Wie lange beraten die da eigentlich so? Und wer wird eigentlich wirklich schuldenfrei?
Keine Frage: Kostenbewusstsein muss auch im Sozialbereich sein. Aber diesmal liegt das Problem anders – und zwar in der Natur der Sache: Bei Sozialhilfe-Empfängern ist naturgemäß nicht viel zu holen. Natürlich häufen sich da in jeder Beratungsstelle jede Menge Altfälle an, die Beratungsgeld verschlingen. Soll man die wegschicken, weil nur neue Fälle neues Geld ins Haus bringen?
Das muss die eigentliche Frage sein fernab von jeglichem Sachzwang: Wollen wir Geld dafür ausgeben, dass Verschuldete in der Not eine Anlaufstelle haben? Und für sie Prozesskostenhilfe erstatten: Politiker, entscheidet! Katja Ubben
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