Kommentar: Sippenhaft abschaffen
■ Das Grundgesetz muß Vorrang haben
Man stelle sich vor: Ein deutscher Ehemann und Vater wäre wegen Fahrens ohne Führerschein erwischt worden. Er hätte eine Verwarnung erhalten, im Wiederholungsfall vielleicht eine Strafe, höchstens nach einem Unfall wäre er in den Knast gegangen. Irgendwann wäre er entlassen worden. So weit so gut.
Nicht so ein ausländischer Vater. Der geht bei Aufenthalt mit abgelaufener Erlaubnis mit ein bisschen Pech erst in Abschiebehaft, dann wird er teuer abgeschoben. Und dann folgt – das zeigen die Bremer Beispiele – die eigentliche Strafe. Eine kollektive Familienstrafe. Erst müssen 4.000, 5.000 oder 10.000 Mark her, dann kann er Frau und Familie wieder sehen – oder seine Kleinen müssen eben ohne ihn ein bisschen größer werden. Das ist nicht fair. Es ist eine doppelte Bestrafung – völlig unschuldiger Kinder noch dazu.
Mögen die staatlichen Gläubiger mit ihrer Forderung das Rechtzwar auf ihrer Seite haben – ohne Geld keine Wiedereinreise –, sehen sie moralisch trotzdem alt aus. Das macht der Vergleich mit dem deutschen Ehepaar klar: Da kauft der deutsche Ehemann eine alte Limousine für sagen wir mal 4.000, 5.000 oder 10.000 Mark. Völlig überflüssig. Die Frau ahnt nichts. Dann wird er arbeitslos. War das Geld, um die Raten abzustottern, schon vorher knapp, geht es ihm jetzt völlig aus. Trotzdem dürfte seine Frau dafür nicht haftbar gemacht werden. Trotzdem sähe er seine Kinder. Eva Rhode
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