Kommentar: Unsicherer Trugschluss
■ Warum die Sicherheitspartnerschaft bei der Bahn das Sicherheitsgefühl nicht erhöht
Die Bahn-NutzerInnen sollen sich sicherer fühlen. Das ist das erklärte Ziel der Ordnungspartnerschaft zwischen BGS und Bahn. Darum wird die uniformierte Präsenz in Zügen und Bahnhöfen erhöht. Doch schon darin liegt der Trugschluss. Mehr Uniform bringt nicht automatisch mehr Sicherheit und sorgt auch nicht subjetiv für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
Es gibt im Gegenteil viele Menschen, denen Schauer über die Rücken laufen, wenn Möchtergern-Djangos mit Handschellen und Lederhandschuhen schwergewichtig Bahnhöfe abschreiten oder durch Züge patroullieren und dabei gern zur Schau tragen: „Ich habe Macht, ich trage eine Uniform.“ Beschwerden über Übergriffe in der Vergangenheit sind der Beleg für ihr Fehlverhalten.
Klar haben Bahn und S-Bahn das Recht, zur Wahrung ihres Hausrechts eine Privatarmee aus Schwarzen Sheriffs anzustellen, die Vandalismus verhindern und auch mal ein Hausverbot gegen Randalierer aussprechen sollen. Dabei muss aber immer im Blick behalten werden, dass die Bahn ein öffentliches Unternehmen ist und kein Privatclub, dessen Türsteher die Gäste aussuchen können. Und schon gar nicht nach Hautfarbe oder sozialem Besitzstand sortiert.
Der BGS hat hingegen ho-heitsrechtliche Aufgaben einer Polizei wahrzunehmen, sprich: Straftaten zu verfolgen oder zu verhindern. Daher zieht der Vorwurf – von den datenschutzrechtlichen Bedenken abgesehen –, dass hier der BGS durch seine praktische Kooperation zur Durchsetzung rein privater Ordnungspolitik missbraucht wird. Kai von Appen
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