Kommentar zur Residenzpflicht: Grenzenlose Freiheit für Flüchtlinge
Mit der Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge zwischen Berlin und Brandenburg zeigen SPD und Linke, dass sie Menschenrechte ernst nehmen.
Berlin und Brandenburg zeigen, wie zwei rot-rote Landesregierungen erfolgreich zusammenarbeiten können: Zumindest in diesen beiden Bundesländern gilt nun Reisefreiheit für Asylbewerber. Die menschenfeindliche Einsperrung innerhalb eines Landkreises ist vorbei. SPD und Linke zeigen damit zweierlei: wie viel Einfluss Bundesländer bei der Ausführung von Vorgaben des Bundes haben können, wenn sie wollen; und: wie unsinnig manche dieser Vorgaben sind.
Die offizielle Begründung für die Residenzpflicht: Flüchtlinge, die um Asyl bitten, sollen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Status für die Behörden stets erreichbar sein, schließlich erhalten sie auch Leistungen vom Staat. Außerdem sollen sie für ihr Asylverfahren erreichbar sein. Doch das ist offenkundiger Blödsinn. Denn Hartz-IV-Empfänger, die sogar mehr Geld erhalten als Asylbewerber, dürfen sich schließlich auch frei bewegen. Und bei Deutschen wird die Erreichbarkeit für die Behörden - wie etwa das Finanzamt - ja auch nicht dadurch sichergestellt, dass sie die Stadt nicht verlassen dürfen.
Wenn die Residenzpflicht aber nicht notwendig ist, um die offiziell genannten Ziele zu erreichen - welches Ziel hat sie denn dann eigentlich? Es bleibt nur noch die Absicht, Asylbewerber einzuschüchtern und durch möglichst inhumane Lebensbedingungen den Anreiz zu verringern, nach Deutschland zu flüchten. Die beiden rot-roten Landesregierungen zeigen dagegen, dass sie Menschenrecht ernst nehmen. Es sollte noch viel mehr Bundesländer geben, die so regiert werden.
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