Kommentar zur Beschneidungsregelung: Heilmanns klare Ansage
Raus aus der Grauzone: Mit der neuen Regelung für religiöse Beschneidungen wissen Eltern in Berlin genau, woran sie sind.
M an kann sie gut finden, man kann sie schlecht finden – entscheidend ist, dass es jetzt überhaupt eine klare Ansage gibt. Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung sind Beschneidungen in Berlin unter bestimmten Bedingungen vorerst straffrei. Eltern und Ärzte wissen damit genau, woran sie sind, und bewegen sich nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone. Mit seiner entsprechenden Anweisung an die Staatsanwaltschaft zeigt Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) damit jene klare Kante, die etwa das CSU-regierte Bayern vermissen lässt.
Dort drückt sich das Justizministerium um eine landesweite Regelung und schiebt die Verantwortung allein der Bundesebene zu. In Bayern wissen Eltern und Ärzte derzeit nicht, ob sie sich mit einer Beschneidung strafbar machen oder nicht.
Einheitliche Linie muss her
Heilmanns Entscheidung ist dabei kein plumpes Anbiedern an die jüdischen und muslimischen Gemeinschaften. Die Bedingungen, an die er Straffreiheit knüpft – dass etwa nur Ärzte beschneiden –, werden manchem nicht passen. Heilmann hat abgewogen, hat auch die Interessen derer im Blick, um die es eigentlich geht: der Kinder.
Mittelfristig aber ist eine Situation unhaltbar, in der es eine Frage von Bundesländergrenzen ist, ob Beschneidung als Körperverletzung verfolgt werden kann. Jahrelange Diskussionen und langwierige Arbeitsgruppen sind hier unangebracht. Die Fakten liegen auf dem Tisch, die Meinungen sind weitgehend ausgetauscht. Nun muss der Bundestag in die Gänge kommen, sich festlegen und das Strafrecht präzisieren – in welche Richtung auch immer.
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