Kommentar zur Anklage gegen Landowsky: Berlin als Vorbild
Die Entscheidung des Landgerichtes, den Prozess gegen das Manager-Dutzend zu eröffnen, zeigt, dass die juristische Bewertung zwar äußerst kompliziert, aber durchaus möglich ist.
Zugegeben, die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Bankenskandals und drei Jahre, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift vorgelegt hat, hat sich das Landgericht dazu entschlossen, einem Dutzend Manager den Prozess zu machen. Dennoch ist das Vorgehen der Berliner Justiz beispielhaft - auch für die Aufarbeitung der aktuellen Banken- und Finanzkrise.
Denn die Entscheidung des Landgerichtes, den Prozess gegen das Manager-Dutzend zu eröffnen, zeigt, dass die juristische Bewertung zwar äußerst kompliziert, aber dennoch möglich ist.
Berlin war Trendsetter bei den Bankenkrisen. Jahre vor allen anderen ist es mit seiner Landesbank heftig auf die Schnauze gefallen, hat aber aus seinen Fehlern gelernt und steht daher in der aktuellen Finanzkrise überraschend gut da.
Dummerweise haben die anderen Länder sich nur lustig gemacht über das Schmuddelkind Berlin, anstatt die eigenen Dreckecken auszukehren. Mittlerweile aber erscheinen die Milliarden, die in Berlin verbrannt wurden, geradezu lächerlich im Vergleich mit den Summen, für die - mal wieder - der Steuerzahler gerade stehen muss.
Umso wichtiger wäre es, dass sich die Staatsanwaltschaften nun ein Beispiel an den Berliner Kollegen nehmen und ebenso tief in die obskuren Bilanzen der Bankmanager eintauchen.
Dabei dürfen auch politische Konsequenzen nicht gescheut werden. Denn die Diskrepanzen sind unübersehbar. Während ein kleiner Ladendieb einfach verknackt werden kann, dürfen diejenigen, die die öffentlichen Kassen um Milliarden erleichtern, sich noch viel zu leicht aus der Verantwortung stehlen.
Über Sinn und Zweck des Hilfsprogramms der Bundesregierung für die Wirtschaft kann man streiten. Ein rechtliches Hilfsprogramm für engagierte Staatsanwälte aber wäre zweifelsohne ein echter Fortschritt.
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