Kommentar zum Väter-Urteil: Recht auf den leiblichen Vater
Gerichte stärken Väterrechte immer mehr. Und das ist richtig so. Denn irgendwann muss die Wahrheit auf den Tisch, auch wenn es den Eltern schwerfällt.
D ie Väterrechte sind in diesem Jahr so gestärkt worden wie noch nie, und zwar in Straßburg wie auch in Karlsruhe. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut für einen Vater entschieden. Das Gericht hat das Abstammungsrecht über das Familienrecht gestellt. Und das ist richtig so, auch wenn der verhandelte Fall sehr eigen ist.
Wird in Deutschland in einer Ehe ein Kind geboren, so gilt rechtlich der Ehemann als Vater - auch dann, wenn er nicht der leibliche Vater ist. Es sei denn, alle drei Betroffenen - Mutter, biologischer und rechtlicher Vater - geben bei der Vaterschaftsanerkennung den leiblichen Vater als Vater an.
Das haben alle Beteiligten in diesem Fall nicht getan. Dem Ehepaar ist das nicht vorzuwerfen. Es gibt viele Gründe, Kindern ein weitestgehend sorgenfreies Heim bieten und sie nicht mit dieser Information belasten zu wollen. Auch wenn diese Familie keine klassische Familie ist.
Aber irgendwann muss die Wahrheit auf den Tisch, auch wenn es den Eltern schwerfällt. Denn irgendwann werden auch diese Kinder die Frage stellen: Wer sind wir? Wer ist unser leiblicher Vater? Diese Fragen werden die Kinder insbesondere dann stellen, wenn sie schon auf den ersten Blick kaum Ähnlichkeiten mit ihren Geschwistern aufweisen.
Die Eltern sollten den Kindern die Antworten nicht verweigern, und sie dürfen ihnen auch nicht den Kontakt zum leiblichen Vater verwehren. Es gehört zum Recht eines jedes Menschen zu erfahren, wo er herkommt. Aus der Adoptionsforschung ist bekannt, dass Kinder ein Leben lang daran leiden können, wenn sie dies nicht erfahren. Bekannt ist auch, dass es den meisten Kindern reicht, den unbekannten Elternteil kennenzulernen. Als Eltern gelten für sie trotzdem diejenigen, die sich tagtäglich um sie kümmern.
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