Beschluss im Bundestag: Mehr Rechte für biologische Väter
Jetzt dürfen auch Männer Kinder sehen, die sie zwar gezeugt haben, die aber ein anderer Mann großzieht. Das hat der Bundestag beschlossen.
BERLIN taz | Erneut erhalten Väter mehr Rechte an ihren Kindern. Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag einstimmig beschlossen, dass biologische, nicht rechtliche Väter jetzt ein Umgangs- und Auskunftsrecht für ihre Kinder bekommen.
Das heißt: Männer, die ein Kind zwar gezeugt haben, aber rechtlich nicht der Vater des Kindes sind, weil die Mutter beispielsweise mit einem anderen Mann verheiratet ist, können jetzt Umgang mit dem Kind haben - auch gegen den Willen der Mutter und den rechtlichen Vater.
Bislang war das nicht möglich. Mit einer Ausnahme: Wenn der leibliche Vater bereits eine enge Bindung zum Kind hatte. Das war beispielsweise schwierig, wenn die Mutter aus Rücksicht auf die Familie den Kontakt des „echten“ Vaters zum Kind verwehrt hatte.
Das neue Recht stärkt auch die Situation von Männern, die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft der Frau und der Geburt des Kindes nicht wussten, dass sie Vater geworden sind. Voraussetzung für den Umgang mit dem Kind und das Recht aus Auskunft über seine Lebensverhältnisse ist aber, dass das Kindeswohl durch den „zweiten“ Vater nicht gefährdet ist.
Darüber, was gut oder schlecht für ein Kind ist, gehen die Meinungen bekanntermaßen auseinander. Im Zweifelsfall muss das ein Gericht prüfen. Darüber hinaus muss, will ein Mann den Umgang durchsetzen, die biologische Vaterschaft eindeutig geklärt sein. Gibt es daran Zweifel, können Männer einen Vaterschaftstest verlangen - seit der Änderung des Kindeschaftsrechts 2008 auch gegen den Willen der Mutter.
Der jetzige Entscheidung in Deutschland war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in mehreren Urteilen entschieden hatte, die Väterrechte zu stärken. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden und kann danach in Kraft treten.
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