Kommentar zum Kopftuchurteil des EuGH: Das Recht auf Religionsfreiheit
Unternehmen dürfen nach einem Urteil des EuGH künftig das Tragen eines Kopftuchs verbieten. Es ist ein Urteil für Religionsneutralität.
E s ist weder ein Antikopftuchurteil noch eines gegen kopftuchtragende Musliminnen, sondern ein Urteil für Religionsneutralität: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Unternehmen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen, wenn auch andere religiöse Symbole nicht erlaubt sind.
Damit folgt das Gericht der Auffassung, dass Religion Privatsache sei – und das ist vollkommen legitim. Anders wäre es, ein Kopftuch zu verbieten, weil sich möglicherweise ein Kunde von einer kopftuchtragenden Mitarbeiterin nicht bedienen lassen möchte. In dem Fall handelte es sich eindeutig um Diskriminierung.
Jeder Mensch darf glauben, woran er möchte: an Gott, Götter, Geister oder Horoskope. Es gibt aber durchaus Lebensbereiche sowie öffentliche Einrichtungen, die religionsfrei sein sollten. Dazu können Bildungseinrichtungen, Gerichte, Parlamente gehören. Sie haben die Aufgabe, so weit es geht neutral zu bilden, zu vermitteln, zu entscheiden.
Staatliche, nicht explizit religiös ausgerichtete Kitas und Schulen beispielsweise sollten auf religiöse Symbole verzichten. Das heißt nicht, dass die MitarbeiterInnen dort AtheistInnen sein müssen. Es bedeutet auch nicht, dass Religion in der Schule keine Rolle spielen darf.
Im Gegenteil, als Schulfach, das Wissen über verschiedene Weltanschauungen vermittelt, ist es wichtig für die Verständigung untereinander. Das heißt ebenso wenig, dass beispielsweise Musliminnen ihr Glaube untersagt würde und sie gezwungen wären, im Unterricht das Kopftuch abzulegen. Es geht ausschließlich um eine neutrale Wertevermittlung.
Wer seine Kinder religiös erziehen oder wer in einem religiösen Umfeld arbeiten möchte, kann dies weiterhin ungehindert tun. So wie Gläubige natürlich in auch religionsfreien Firmen arbeiten dürfen. Ebenso sollten Unternehmen in ihren Räumen das Nebeneinander religiöser Symbole gestatten oder eben verbieten dürfen.
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