Kommentar zum Kohlekraftwerk Stade: Fossiles Denken
Wer es mit dem Klimaschutz ernst meint, darf heutzutage kein Kohlekraftwerk bauen – Stade will es aber trotzdem tun.
Auch wenn die Richter an den formaljuristischen Grundlagen für den Kraftwerksbau nichts zu mäkeln haben, verwundert es doch, wie sehr die gesellschaftliche und klimapolitische Debatte außer Acht gelassen wird. In Stuttgart hat ein Verwaltungsgericht Fahrverbote für Dieselautos verhängt, ohne sich in formalistischen Kleinigkeiten zu verlieren. Höher gewichtet als der Mobilitätsanspruch einiger Autobesitzer wurde dort das allgemeine Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Da erscheint es fragwürdig, im Fall des Stader Kohlemeilers die Bebauungspläne einer Kommune und die wirtschaftlichen Interessen eines Industrieunternehmens über das Recht der BürgerInnen auf Gesundheit zu stellen. Weil die Klimaziele des Bundes zwar in internationalen Vereinbarungen zugesagt worden waren, aber eben keine bundesdeutschen Gesetze seien, kann nach Ansicht des Gerichts auch nicht dagegen verstoßen werden.
Im Klartext: Die Klimaschutzvereinbarungen sind nicht einklagbar und somit das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden. Auf diese Argumentation muss man erst mal kommen.
Deshalb ist es notwendig, dass die Kläger gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Im April erst untersagte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Hamburger Kohlekraftwerk Moorburg die Kühlung mit Elbwasser, weil dieses gegen europäisches Umweltrecht verstoße. Doch auch Stade soll mit Wasser aus dem Fluss gekühlt werden, das sollte juristisch erneut überprüft werden.
Wer Klimaschutz ernst meint, darf kein Kohlekraftwerk bauen: Ausnahmsweise ist die Welt mal so einfach.
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