Kommentar zum Haasenburg-Verfahren: Jugendhilfe-Gesetz ändern, jetzt!
Schmerz ist keine Qual im richtigen Sinne, so begründen die Ermittler die Einstellung des Haasenburg-Verfahrens. Das ist zynisch und falsch.
W er von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Brandenburg eine restlose Aufklärung der Misshandlungsvorwürfe und Gerechtigkeit für die Opfer erwartet hat, wird jetzt bitter enttäuscht. Die Begründungen der Einstellungen – Schmerzen etwa seien noch kein Quälen im Sinne der Gesetzesform – lesen sich zynisch und sind eine Ohrfeige für die betroffenen ehemaligen Heimbewohner. Mehr noch: Es bleibt der Eindruck, die Ermittler haben manches schlicht nicht so genau wissen wollen. Warum wird eine Zimmernachbarin nicht als Zeugin gehört? Misst man ihr keine Glaubwürdigkeit zu? Ein Gerichtsverfahren hätte das doch klären können.
Es sieht gar so aus, als würde das Handeln der Betreuer von der Staatsanwaltschaft nachträglich legitimiert. Aufbrausendes oder beleidigendes Verhalten eines Kindes gelten da als Begründung für den Einsatz körperlicher Gewalt in Form von Polizeigriffen.
Nein: Eltern dürfen so etwas mit ihren Kindern nicht tun und staatlich bezahlte Betreuer schon gar nicht. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Selbst unterstellt, es stimmt, dass sich weitere Anklagen nicht mit den nötigen Beweisen unterlegen lassen, bedeutet dies nicht, dass das, was über Jahre in den Heimen passiert ist, mit dem Gesetz im Einklang stand. Zumal die meisten Tatvorwürfe nun nur wegen Verjährung nicht verfolgt werden.
Der Ausgang der Verfahren zeigt auch, wie schwer es für Heimkinder ist, im Nachhinein zu ihrem Recht zu kommen. Deshalb ist wichtig, den Schutz der Kinder in Heimen durch schärfere Eingriffs- und Kontrollrechte zu verbessern. Mag es im Strafrecht ein „in dubio pro reo“ geben, brauchen wir im Kinder- und Jugendhilfegesetz ein „in dubio pro infante“. Die Jugendministerkonferenz arbeitet seit Schließung der Haasenburg an einer Gesetzesänderung. Es wird Zeit, dass sie liefern.
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