Kommentar zukünftige Volksgesetzgebung: Bürgerrechte für alle, nicht für wenige
Wenn die Umsetzung eines Volksentscheids Geld kostet, muss vor der Abstimmung klar sein, wie sie bezahlt werden soll.
D as Problem ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn die Umsetzung eines Volksentscheids Geld kostet, muss klar sein, wie sie bezahlt werden soll. Und zwar vor der Abstimmung, damit die BürgerInnen auch um die Konsequenzen wissen. Das Olympia-Referendum 2015 ist vor allem daran gescheitert, dass kein realistisches Finanzkonzept auf dem Tisch lag. Das war die Schuld von „denen da oben“, dafür bekamen sie die Quittung.
Aber auch „die da unten“ dürfen sich nicht um Finanzierungsvorschläge herumdrücken. Unter den Bedingungen der Schuldenbremse gibt es keinen Dispo mehr, der lebenslang gnadenlos ausgereizt werden könnte. Dann kann nur noch das vorhandene Geld ausgegeben werden, und wofür das geschieht, muss transparent sein. Wer sich etwas leisten möchte, muss auch klar sagen, worauf er verzichten will.
Ansonsten könnten wortmächtige und gut organisierte Gruppen ihr Partikularanliegen ohne Rücksicht auf Verluste anderer durchsetzen. Das aber wäre der Triumph der interessengespalteten Gesellschaft, in der sich in letzter Konsequenz verfeindete Clans Dauerfehden liefern: Was die eine Minderheit heute durchsetzt, könnte die andere Minderheit morgen wieder ändern, Rechnung bitte ans Parlament.
Mithin geht es also bei Volksentscheiden, die nicht auf Pump finanziert werden, keineswegs um eine Einschränkung der Volksgesetzgebung mit ihren ohnehin schon arg niedrigen Quoren, es geht nicht um die Beschneidung von Bürgerrechten. Es geht vielmehr um die Wahrung der Bürgerrechte aller, nicht weniger. Ein Mehr an Demokratie kann nur durch Ausgleich erreicht werden, nicht durch Spaltung. Das klingt mühsam, aber anders kann ein Gemeinwesen nicht funktionieren. Wenn es denn bezahlbar bleiben soll.
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