Kommentar zu Ferienwohnungen: Die Ferienhaie zocken
Nur insgesamt 34 Mitarbeiter sollen in den Bezirken über das Zweckentfremdungsverbot wachen. Viel zu wenig, um eine echte Kontrolle zu gewährleisten.
E in bisschen Torschlusspanik haben sie noch bekommen, jene pfiffigen Geschäftemacher, die ihr Geschäftsmodell Ferienwohnung bislang unbehelligt durchziehen konnten. Wurde bis zuletzt erst ein Viertel der vermuteten Touristenbleiben bei den Bezirken angezeigt, ist es nun ein Drittel. Was aber bedeutet das für Wohl und Wehe des sogenannten Zweckentfremdungsverbots?
Drei Monate haben die Ferienwohnungsbetreiber Zeit gehabt, auf das Verbot zu reagieren, das am 1. Mai in Kraft trat. Melden sie ihre Wohnung an, können sie mit einem Bestandsschutz von zwei Jahren rechnen. Unterlassen sie es, droht ihnen ein Bußgeld von 50.000 Euro – sofern sie erwischt werden. Oder eben nicht.
Mehr Kontrolleure nötig
Genau darauf scheinen die „Ferienhaie“ zu spekulieren. Nicht ganz zu Unrecht: Nur insgesamt 34 Mitarbeiter sollen in den Bezirken über das Zweckentfremdungsverbot wachen. Sie müssen die befristeten Genehmigungen ausstellen für die, die sich freiwillig gemeldet haben; sie müssen den schwarzen Schafen auf die Spur kommen und – gerichtsfest – Bußgelder verhängen. Da mag sich die Mehrheit der Betreiber gedacht haben: Das schaffen die nie.
Ob sie damit recht haben, ist tatsächlich die Frage, die über Erfolg oder Misserfolg des Verbots entscheidet. Umso nötiger sind daher mehr Stellen für die Kontrolle und mehr Spielraum für die Bezirke. Die Bußgelder dürfen deshalb nicht in den Landeshaushalt fließen, sondern müssen den Bezirken zur Verfügung stehen – zur Not, um damit neue Stellen zu finanzieren.
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