Kommentar über DIE OBDUKTIONSPFLICHT: Auf die lebenden Kinder achten
Verschrecken könnte Eltern eine solche Leichenschau bestimmt - Misshandlungen verhindern Obduktionen aber nicht.
K eine Frage - niemand möchte, dass Kinder in ihren Familien misshandelt werden. Es ist aber sehr wohl eine Frage, ob man zu diesem Zweck sprichwörtlich über Leichen gehen muss. Denn was die Sozialdemokraten in Bremen und Hamburg fordern ist nichts anderes als das: Sie wollen verstorbene und (möglicherweise) misshandelte Kinder obduzieren lassen, um Eltern abzuschrecken.
Verschrecken könnte Eltern eine solche Leichenschau bestimmt - Misshandlungen verhindern Obduktionen aber nicht. Wer sein Kind in einer Plastiktüte aus dem Fenster wirft, es verbrüht und vergewaltigt oder wochenlang hungern lässt, dem sind doch bereits alle Konsequenzen egal. Diese Menschen haben längst ihr eigenes Recht geschaffen, in ihrer Welt existieren Gesetzestexte nicht.
Um wirklich präventiv etwas gegen Misshandlungen zu tun, muss - statt auf die toten - verstärkt auf die lebenden Kinder geachtet werden. Anstelle von freundlichen, aber unverbindlichen Einladungen, müssen Eltern dazu verpflichtet werden, die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Dann wären alle Eltern gleich und niemand würde stigmatisiert.
Der Vorschlag der SPD aber, die Obduktion bei Kleinkindern per Gesetz zu erzwingen, zeugt nicht nur von Kontrollwut, sondern mehr noch von Taktlosigkeit gegenüber den trauernden Eltern.
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