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Kommentar Zukunft von AssangeKleine Brücken bauen

Reinhard Wolff
Kommentar von Reinhard Wolff

Seit zwei Jahren weilt Julian Assange nun in der ecuadorianischen Botschaft in London. Es ist an der Zeit, dass sich was ändert.

Nochmal zwei Jahre sollte es für Assange nicht dauern. Bild: dpa

Z wei Sturköpfe stehen sich im Fall Assange gegenüber – und das hat das Ermittlungsverfahren gegen den Wikileaks-Gründer in eine bizarre Sackgasse manövriert –, eine Staatsanwältin, die keinen Millimeter von ihrer Rechtsauffassung abweichen will: Der Mann wird in Schweden verhört oder eben gar nicht, Punkt; und Julian Assange, der eine mögliche Auslieferung an die USA und dort ein Verfahren wegen Spionage und Geheimnisverrat fürchtet und sein selbst gewähltes Botschaftsexil deshalb nicht verlassen will. „Es gibt ein Risiko und das werde ich nicht eingehen“, wiederholte er jetzt.

Das Risiko besteht. Auch wenn eine Überstellung an die USA praktisch so gut wie unmöglich erscheint. Schweden liefert nicht an Länder aus, in denen dem Betroffenen die Todesstrafe drohen könnte, und das Auslieferungsabkommen mit den USA enthält ein ausdrückliches Auslieferungsverbot für den Fall politischer oder militärischer Straftaten, weshalb Stockholm auch nie US-Militärdeserteure ausgeliefert hat. Doch eine Garantie für die Sicherheit von Assange wird – und kann – weder die schwedische Justiz noch die Regierung abgeben.

Bleibt nur, auf Bewegung bei der Anklagebehörde zu hoffen. Es fällt auf, dass Assange seine Ausfälle gegen die schwedische Justiz seit einiger Zeit nicht wiederholt. Das wirkt, als wolle da jemand eine Brücke bauen.

Zur Erinnerung: Es gibt keine Anklage gegen Assange, sondern bislang nur einen Tatvorwurf. Allein zu dem soll er angehört werden. Könnte man nicht über ein Amtshilfeersuchen ein Verhör durch die britische Polizei veranlassen, schlug jetzt ein Verfahrensbeteiligter vor, dem man Nähe zu Assange wahrlich nicht vorwerfen kann: der Anwalt einer der beiden Frauen. Deren Interessen scheint die blockierende Staatsanwältin ganz aus den Augen verloren zu haben.

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Reinhard Wolff
Auslandskorrespondent Skandinavien und das Baltikum
Lebt in Schweden, schreibt seit 1985 für die taz.
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2 Kommentare

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  • Es ginge schon, wenn es nur um die Vergewaltigungsvorwürfe ginge. Die schwedische Staatsanwaltschaft weiss, dass da nichts dran ist und erhebt auch deshalb keine Anklage. Die Frauen fühlen sich zu recht von der Staatsanwaltschaft missbraucht.

    Die Argumente gegen die Auslieferung ziehen nicht: In ähnlichen Fällen hat die USA dann einfach auf die Todesstrafe verzichtet und so war die Todesstrafe kein Auslieferungshindernis mehr.

    Die Sturheit der Beteiligten ist nur das oberflächliche Problem. Das eigentliche Problem ist, dass der Rechtstaat gebeugt wird um Assange festzusetzen. Da gibt es dann nur eine Lösung, wenn für Schweden und die USA der politische Schaden höher ist, als das Interesse Assange zu schaden bzw. den USA zu gehorchen.

    Schweden kann Assange an die USA ausliefern und Schweden könnte Assange garantieren, dass es ihn nicht ausliefert. Der Ball liegt also zunächst bei Schweden - in Wirklichkeit aber bei den USA, die den Schweden die entsprechenden Vorgaben machen. Spätestens der Fall Snowden hat gezeigt, dass die USA sich nicht um die Souveränität befreundeter Staaten scheren, wenn sie jemanden verfolgen möchten, der ihre schmutzigen Internas an die Öffentlichkeit trägt. Die Situation der USA ist relativ komfortabel - offiziell können sie sich aus der Verantwortung ziehen, der Rufmord an Assange dauert an und Assange ist praktisch festgesetzt - wenn auch nicht völlig unter US-Kontrolle.

    • @Velofisch:

      "Schweden könnte Assange garantieren, dass es ihn nicht ausliefert."

       

      Genau das kann "Schweden" eben nicht solange sich allle Beteiligten im Rahmen rechtsstaatlicher Prinzipien bewegen. Wer soll eine solche Garantie denn abgeben? Soll die Schwedische Regierung der Justiz vorschreiben welche Entscheidungen sie im Falle eines bisher nicht gestellten Auslieferungsantrages stellen soll? Oder soll die Justiz sich im Vorraus darauf festlegen, dass sie einen eventuellen Antrag, deren Inhalt sie jetzt noch nicht kennt ohne Beachtung der Rechtslage ablehnen wird?