Kommentar Wasser-Privatisierung: Bremisches Staatsversagen
Dass Bürger mehr zahlen fürs Abwasser, schmerzt einen Volksvertreter wenig, wenn er dafür 400 Millionen Euro Investitionsmittel bekommt.
W asser ist ein kostbares Gut, ein Stück Daseinsvorsorge. Das spüren vier Milliarden Menschen auf dem Globus, die zumindest teilweise unter Wasserknappheit leiden. Oder keinen Zugang zu sauberem Wasser haben. Solange Wasser nicht in Flaschen verkauft und in Flaschen entsorgt wird, sondern durch Kanalnetze fließt, ist die Wasserversorgung Aufgabe der Kommunen. Denkt man.
Denn was die Bezahlung für das Wasser angeht, sorgen die Kommunen dafür – sie bestimmen die Höhe der Gebühren. Anders als beim Strom oder Gas gibt es da keine freie Anbieterwahl. In Bremen bekommen die Gebührenzahler die Rechnung von der Privatfirma SWB. Zusammen mit der Strom- und Gasrechnung.
An dieser Rechnung könne aber kein normaler Mensch erkennen, dass es sich beim Wasser um Gebühren handele, beanstandete das Bremer Oberverwaltungsgericht.
Eine gerichtliche Überprüfung der Wassergebühren zu verlangen ist dem einfachen Gebührenzahler fast unmöglich. Frischwasser gilt rechtlich als „Lebensmittel“, dafür ist die Kartellbehörde zuständig. Die hat einmal die Berliner Wasserpreise überprüft und festgestellt, dass sie um rund ein Drittel zu hoch waren. In Hamburg oder Bremen hat die Kartellbehörde nie geprüft.
Für die Abwassergebühren und ihre Überprüfung wäre theoretisch die Kommune zuständig. In Bremen hat die Stadtverwaltung bis zum Jahre 2028 auf dieses Prüfrecht verzichtet.
Warum? Kommunalvertreter haben immer auch niedere Interessen. Ob ein Gebührenzahler 30 Jahre lang im Jahr 20 Euro mehr zahlt für das Abwasser oder nicht, das schmerzt einen Volksvertreter wenig, wenn er dafür in seiner Legislaturperiode 400 Millionen Euro Investitionsmittel bekommt. Das war das Kalkül der Großen Koalition in Bremen 1998.
Damals waren die Grünen dagegen. Seitdem sie mitregieren, sagen sie gern, sie könnten daran nichts ändern. Merke: Private Firmen können die Wasserversorgung gut organisieren. Aber eine Stadtverwaltung wie die bremische ist unfähig, die Konditionen zu überprüfen.
So kann der Gebührenzahler nur darauf setzen, dass es dem kleinen Verwaltungsrechts-Professor, der seine Studenten jahrelang Kostenrechnung gelehrt hat, gelingt, der Stadtverwaltung eine transparente Kostenrechnung aufzuzwingen. Glücklich eine Kommune, die solche Professoren hat!
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