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Kommentar VorratsdatenspeicherungDer allseits ignorierte Kompromiss

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Kompromissvorschlag der Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung wird von allen Seiten ignoriert - auch von ihr selbst.

K ein Zweifel, hier geht es wirklich um etwas. Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung ist die zentrale kriminalpolitische Auseinandersetzung dieser Legislaturperiode. Soll der Staat vorsorglich die Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten anordnen, nur damit die Polizei im Fall eines Verdachts oder einer Gefahr darauf zugreifen kann? Im Kern geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um die Frage, ob und in welchem Ausmaß wir einen Überwachungsstaat akzeptieren, bei dem die Polizei Beweise ohne Anlass und auf Vorrat speichern lässt.

Es ehrt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), dass sie hier nicht vorschnell nachgibt wie ihre SPD-Vorgängerin Brigitte Zypries, die es bereits als Erfolg verkaufte, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nur sechs Monate dauern soll, während andere EU-Staaten eine Speicherung von zwei oder drei Jahren forderten.

Jetzt hat Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mehr Kompromisspotenzial enthält als die Debatte der letzten Tage vermuten lässt. Zwar will die Ministerin bei den Telefondaten ("Wer telefonierte von wo wann mit wem wie lange") nicht auf Vorrat speichern, sondern nur vorhandene Daten im Verdachtsfall einfrieren ("Quick Freeze"). Aber bei den Internet-Daten ("wer war mit welcher IP-Adresse wann im Netz") enthält ihr Entwurf immerhin eine siebentägige Vorratsspeicherung.

CHRISTIAN RATH ist rechtspolitischer Korrespondent der taz. Er lebt und arbeitet in Freiburg.

Bundesdatenschützer Peter Schaar hat bereits ähnliches vorgeschlagen, er vermutet, dass damit die drängendsten Bedürfnisse der Polizei befriedigt wären. Doch Leutheusser-Schnarrenberger und die FDP tun so, als gäbe es dieses Kompromissangebot gar nicht. In der medialen Darstellung betonen sie nur das Quick-Freeze-Verfahren, nicht aber die eigene Vorratsdatenspeicherung light.

Gerade so, als hätten die Beamten des Ministeriums diesen Passus gegen den Willen der Ministerin in den Gesetzentwurf geschmuggelt. Leutheusser-Schnarrenberger will in der öffentlichen Wahrnehmung offensichtlich nicht mit Kompromissbereitschaft punkten, sondern mit Standfestigkeit.

Überlegungen für Leute, die über die nächste Wahl hinausdenken

Bei der Union ist spiegelbildlich das gleiche zu beobachten, als habe man sich abgesprochen. Niemand erwähnt, dass Leutheusser-Schnarrenberger jetzt trotz grundsätzlicher Bedenken auch eine (eng begrenzte) Vorratspeicherung vorschlägt. Alle erklären nur, wie unzureichend sie eine Quick-Freeze-Regelung finden ("wo nichts gespeichert ist, kann auch nichts eingefroren werden").

Offensichtlich haben beide Seiten überhaupt kein Interesse an einem Kompromiss. Der Justizministerin scheint es zu genügen, wenn während ihrer Amtszeit keine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Sie weiß: die Mühlen der EU mahlen langsam. Bis die EU-Kommission beim EuGH ein Zwangsgeld gegen Deutschland erwirkt, können noch Jahre vergehen. Dann ist die FDP längst nicht mehr in der Regierung und sie nicht mehr im Amt.

Die Überlegung von Peter Schaar, dass mit einem deutschen Minimalkompromiss die derzeit laufende Überprüfung der EU-Richtlinie im bürgerrechtlichen Sinn beeinflusst werden kann, scheint sie daher nicht zu interessieren. Das sind Überlegungen für Leute, die über die nächste Wahl hinausdenken.

Aber auch die fehlende Kompromissbereitschaft der Union sagt einiges über deren Prioritäten aus. Offensichtlich hält die Polizei (oder jedenfalls die Union) die Einführung einer Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten lang nicht für so wichtig, wie immer getan wird. Lieber riskiert man, dass die nächsten Jahre gar nichts passiert, als nun einem Kompromiss unterhalb EU-Niveau zuzustimmen. Es scheint also durchaus ohne Vorratsspeicherung zu gehen. Auch das ist gut zu wissen und sollte von der Öffentlichkeit richtig gedeutet werden.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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3 Kommentare

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  • K
    Karsten

    Als (freier?) Bürger werde ich keinen Kompromiss einer VDS in jeglicher Form akzeptieren. Ich werde technische Möglichkeiten nutzen, eine effektive Auswertung der Daten zu verhindern. Weiterhin werde ich meine Kooperationsbereitschaft gegenüber staatlichen Stellen minimieren und zivilem Ungehorsam fröhnen. Außerdem werde ich versuchen, auch andere Bürger zu diesem Vorgehen zu bewegen. Dieses Gesetz widerspricht dem Grundgesetz. Das Verfassungsgericht ist in den Händen der Politik und es kann nicht als zuverlässigen Schutz vor widerrechtlichen Gesetzen betrachtet werden.

    Sachliche Diskussionen über das Theme VDS sind nicht mehr möglich und jeder sollte seine Konsequenz über die Datensammelwut des Staates und über die Verfechter dieses bürgerfeindlichen Gesetzes selbst ziehen.

  • S
    sofamystiker

    @Oliver Mesh-hadi: da haben sie wohl den kern der diskussion nicht verstanden, denn es kommt nicht darauf an, wie lange bestimmte ISPs speichern - obwohl die etablierten parteien natürlich versuchen unser augenmerk darauf zu legen.

    eigentlich geht es darum, unter welchen umständen diese daten ausgewertet werden dürfen…und da können herr friedrich & die anderen lobbyisten tausendmal "rechtsfreier raum" und "urheberrechtsverletzung" schreien: jedoch hat das BVerfG diese möglichkeit nur für schwere verbrechen zugelassen - und eine cd online zu stellen ist nun mal nicht gleichbedeutend mit einem mord, und wird es hoffentlich auch nie sein.

    mal abgeshen davon, ist es eine tatsache, dass die aufklärungsquote im internet höher liegt als im 'realen' leben.

  • OM
    Oliver Mesh-hadi

    die ganze Diskussion, ob Vater Staat die Betreiber verpflichtet, Vorratsdaten speichern zu MÜSSEN, ist völlig ohne Bedeutung- und keiner merkt´s.

    Denn die Betreiber DÜRFEN die Daten bis zu 6 Monate speichern (§ 96 TKG) und tun dies eifrig, so dass es auf eine parallele Speicherpflicht gar nicht ankommt.