piwik no script img

Kommentar VölkermordHaltlose Improvisation in Paris

Rudolf Balmer
Kommentar von Rudolf Balmer

Die französischen Gesetzgeber wollten den armenisch-stämmigen Wählern entgegenkommen. Stattdessen haben sie sich ein Eigentor geschossen.

L eichtfertig haben die französischen Parlamentarier ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellen sollte. Prompt hat das Verfassungsgericht den Entwurf jetzt kassiert.

Zwar habe der Gesetzgeber durchaus das Recht, gegebenenfalls die Meinungsäußerung einzuschränken, doch in diesem konkreten Fall sei dies unverhältnismäßig, sagen die Richter.

Die französischen Gesetzgeber wollten den im Präsidentschaftswahlkampf von allen Parteien umworbenen armenisch-stämmigen Wählern entgegenkommen. Stattdessen haben sie sich ein Eigentor geschossen, über das der türkische Premierminister Erdogan mitsamt allen Nationalisten nur jubeln kann.

Bild: privat
RUDOLF BALMER

ist Frankreich-Korrespondent der taz.

Und die Armenier in Frankreich, die dieses Gesetz unbedingt wollten und dafür sehr zum Ärger der Türken in Paris auf die Straße gingen, sie stehen nun als Verlierer da. Sie teilen dieses Los mit ihren Landsleuten, aber auch allen Demokraten in der Türkei, die sich vergeblich für eine weniger ideologische Herangehensweise zur tragischen Geschichte von 1915/16 eingesetzt hatten.

Leider haben sich die Verfassungsrichter mit ihrem Urteil nicht zur Frage geäußert, ob man den von Frankreich offiziell anerkannten Genozid straflos leugnen oder in herabsetzender Weise verharmlosen darf.

Das könnte unschöne Folgen haben. Warum, wird es unweigerlich aus Neonazi-Kreisen heißen, ist es dann weiterhin verboten, den Holocaust zu leugnen, nicht aber den Völkermord im Osmanischen Reich oder in Ruanda? Dazu muss nun dringend eine Klärung nachgereicht werden.

Das Pariser Parlament hat den Streit begonnen, es muss ihn nun auch zu einem befriedigenden Ende bringen. Das Thema ist zu wichtig, als dass man sich einfach mit dem Veto gegen ein mal eben improvisiertes Gesetz abfinden kann.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Rudolf Balmer
Auslandskorrespondent Frankreich
Frankreich-Korrespondent der taz seit 2009, schreibt aus Paris über Politik, Wirtschaft, Umweltfragen und Gesellschaft. Gelegentlich auch für „Die Presse“ (Wien) und die „Neue Zürcher Zeitung“.
Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • G
    Gardiyan

    "Leider haben sich die Verfassungsrichter mit ihrem Urteil nicht zur Frage geäußert, ob man den von Frankreich offiziell anerkannten Genozid straflos leugnen oder in herabsetzender Weise verharmlosen darf.

     

    Das könnte unschöne Folgen haben. Warum, wird es unweigerlich aus Neonazi-Kreisen heißen, ist es dann weiterhin verboten, den Holocaust zu leugnen, nicht aber den Völkermord im Osmanischen Reich oder in Ruanda? Dazu muss nun dringend eine Klärung nachgereicht werden"

     

    Herr Balmer hat leider nichts verstanden. Den Völkermord in Ruanda konnte man und kann man immer noch munter leugnen oder relativieren, auch wenn es zu diesem Gesetz gekommen wäre.

     

    Das alberne Gesetz galt nur für Völkermorde und Geschehnisse, die das französische Parlament als Völkermord anerkannt hat. Ruanda hat Frankreich nicht als Völkermord anerkannt, wohl weil Frankreich selbst darin verstrickt ist. Den Ruanda-Völkermord hätte man also auch mit diesem Gesetz munter leugnen können.

     

    Frankreich hat bisher nur in 2 Fällen Stellung bezogen: es hat den Holocaust als Völkermord anerkannt und seit 2001 die Armenierumsiedlung von 1915 als Völkermord deklariert. Alles andere darf und dürfte auch mit Gesetz munter geleugnet werden.

     

    Die Verfassungsrichter haben auch klargemacht, warum diese Entscheidung kam: im Gegensatz zum Holocaust wurde die Armenierumsiedlung niemals von einem unabhängigen Gericht als Völkermord eingestuft.

     

    Dass es Völkermord sei, haben lediglich französische Laien (auch Parlamentarier genannt) 2001 "festgestellt". Da diese "Erkenntnis" ihre eigene "Feststellung" ist, ist es unmöglich, anders lautende Meinungen zu sanktionieren. Die Feststellung muss von jemand anders kommen.Das ist klare Diktatur.

     

    Absolut wichtige Entscheidung der Verfassungsrichter. D.h. für die Armenier: nach fast 100 Jahren wird es Zeit, euch endlich mal nach Den Haag zu trauen (wenn ihr Beweise hättet). Parlamente zu belagern, hilft euch überhaupt gar nichts, wie ihr gesehen habt. Das Urteil der Verfassungsrichter ist eine Abfuhr an jegliche weitere ähnliche Versuche. Es dauert lange, aber wie man sieht, wird sich die Wahrheit doch noch durchsetzen.

  • S
    Sarkozy

    und die Türkrnphobiesten sind die eizige verlierer.Herzlichen Glückwunsch geht an Herr Erdogan.

    Sarkozy-Erdogan :0-1