Kommentar Verträge von Bausparkasse: Kein Menschenrecht auf Zinsen
Die Eurozone schwächelt. Nur logisch, dass die schönen Zeiten für Bausparer vorbei sind. Und: So bleiben uns Pleiten erspart.
W erden die armen Sparer etwa schon wieder betrogen? Nein. Es ist kein Skandal, dass der Bundesgerichtshof jetzt geurteilt hat, dass Bausparkassen manche Verträge einseitig kündigen dürfen. Denn es geht um einen speziellen Fall: Es handelt sich um Alt-Verträge, die längst zuteilungsreif sind. Doch die Kunden nahmen lieber keinen Baukredit in Anspruch, sondern sparten einfach weiter – weil die Zinsen so hoch waren.
Diese Alt-Verträge wurden meist vor mehr als 20 Jahren geschlossen, als die Finanzwelt noch in Ordnung war. Damals gab es zwei bis drei Prozent Zinsen, wovon Sparer heute nur träumen können. Ein Alt-Vertrag bei einer Bausparkasse war also bares Geld wert.
Doch diese schönen Zeiten sind nun endgültig vorbei. So bitter es ist: Es gibt kein Menschenrecht auf Zinsen. Sie können nur gezahlt werden, wenn die Wirtschaft wächst. Doch die Eurozone schwächelt noch immer, weswegen auch die Zinsen auf Talfahrt sind.
Auf Dauer wäre es für niemanden ein gutes Geschäft gewesen, diese ökonomische Logik nun ausgerechnet bei den Bausparkassen auszuhebeln. Hätten sie weiterhin hohe Zinsen zahlen müssen, wären einige Institute wahrscheinlich in die Pleite gerutscht. Die Kunden hätten dann nicht nur um die Zinsen gebangt – sondern auch um ihr eingezahltes Geld. Dieses Chaos bleibt nun allen erspart.
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