Kommentar Väterrechte: Kontaktverbot für Schläger
Es ist richtig, die Väterrechte grundsätzlich zu stärken. Nur hat dieser Trend den Nachteil, dass er auch gewalttätigen Vätern zugute kommt.
E in Mann, der seine Frau schlägt, muss nicht unbedingt ein schlechter Vater sein. So sehen das viele FamilienrichterInnen. Und sorgen häufig dafür, dass betroffene Frauen weiter der Gewalt ihres Expartners ausgesetzt sind – übers Kind.
Väter haben in Deutschland inzwischen mehr Rechte an ihren Kindern. Das ist grundsätzlich richtig. Das Problem dabei: Von der rechtlichen Neuregelung profitieren auch Gewalttäter.
Die wohlmeinenden FamilienrichterInnen sind da leider einem Irrglauben aufgesessen: Untersuchungen haben längst gezeigt, dass gewaltbereite Partner nicht nur „ihre“ Frauen angreifen, sondern vielfach auch die Kinder. So erleben laut einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen nur etwa 5 Prozent der Jugendlichen in Haushalten mit Gewalt diese nicht direkt. Unabhängig davon können Kinder allein vom Anblick der Gewalt an ihrer Mutter so traumatisiert werden, dass dieses Erleben ebenfalls als Gewalt einzustufen ist. Dazu zählt auch psychische Gewalt.
An dieser Schieflage ändert auch das Gewaltschutzgesetz nichts, das seit über zehn Jahren Opfer häuslicher Gewalt erfolgreich schützen kann. Es kommt nämlich vor allem kinderlosen Frauen zugute, Mütter bleiben bislang weitgehend ungeschützt. Solange sie gezwungen sind, wegen der Kinder immer wieder in Kontakt mit dem Schläger zu treten, dreht sich die Gewaltspirale weiter. Auch das ist bewiesen: Viele Täter nutzen Situationen, in denen sie mit ihrem Opfer und ihren Kindern zusammentreffen, immer wieder aus.
Konsequenter Opferschutz wird nur erreicht, wenn das Umgangsrecht geändert wird: Täter sollten erst wieder Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen, wenn sie zeigen, dass sie der Gewalt abgeschworen haben.
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