Kommentar V-Mann wider Willen: Zum Spitzeln genötigt
Zwei Behörden, die einen prekären Aufenthaltsstatus selbst herstellen, um den Betroffenen erpressbar zu machen - ein Verhalten, so perfide wie schamlos.
D ass das Landesamt für Verfassungsschutz in Hamburg - und sicher nicht nur dort - gern persönliche Notlagen vor allem finanzieller Art ausnutzt, um Menschen zu Spitzeltätigkeiten anzuwerben, überrascht einen nicht: So geht es nun mal bei solchen Diensten zu. Im Fall von Yassir M. sind die Methoden der Anwerbung jedoch besonders perfide.
Da wird jemand nicht mit Geld gelockt. Ausgenutzt wird vielmehr ein prekärer Aufenthaltsstatuts, der die Folge von rechtlicher Unwissenheit war, um den Marokkaner zur Mitarbeit regelrecht zu nötigen. Und das so infam wie schamlos.
Der Fall M. zeigt aber auch, dass die einst von den Vätern des Grundgesetzes vorgegebene strikte Trennung zwischen Polizei- und Sicherheitsbehörden einerseits und Geheimdienst andererseits längst nicht mehr besteht: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Inlandgeheimdienst findet in turnusmäßigen "Lagebesprechungen" statt. Und nun stellt sich auch noch heraus, dass sogar Ausländerbehörden mit dem Verfassungsschutz kooperieren.
Normalerweise haben wohl die wenigsten Sympathie für oder Mitleid mit Spitzeln. Yassir M. jedoch hat - trotz Abschiebedrohung im Nacken - das Spitzeln auch wieder sein lassen. Menschen wie er sollten nie ausbaden müssen, was Behörden und Dienste sich haben zu Schulden kommen lassen.
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