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Kommentar UmweltklagenEin echter Fortschritt

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das Bundesverwaltungsgericht gibt Umweltverbänden das Recht, die Einhaltung von EU-Umweltvorschriften einzuklagen. Danke, Europa!

Gut entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bild: dpa

D as europäische Umweltrecht ist besser als sein Ruf. Während viele glauben, es senke hohe deutsche Standards ab, ist das Gegenteil richtig. Immer wieder setzen EU-Gremien positive Impulse, die in Deutschland bislang nicht durchsetzbar waren.

Auch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht, das deutschen Umweltverbänden ein generelles Klagerecht zur Durchsetzung von EU-Umweltvorschriften gab, wäre ohne ein entsprechendes mutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht möglich gewesen.

ie EU weiß, dass ihre anspruchsvollen Umweltvorgaben von nationalen Behörden gerne im Interesse der heimischen Industrie ignoriert werden. Deshalb ist es aus ihrer Sicht naheliegend, die Umweltverbände zu stärken. Sie helfen schließlich bei der Durchsetzung des EU-Umweltrechts. Und dabei geht es nicht nur um einige wenige Nischen, vielmehr ist mit Blick auf den EU-Binnenmarkt schon ein Großteil des Umweltrechts europäisch harmonisiert.

Die Erfahrung mit früheren Ausweitungen des Verbandsklagerechts zeigt, dass es nun nicht zu einer Klageflut kommen wird. Die Ressourcen der Umweltverbände sind schließlich begrenzt und sie wachsen auch nicht mit jeder neuen Aufgabe und Möglichkeit.

Es geht eher um eine Stärkung der Selbstkontrolle der Verwaltung. Schon die Möglichkeit einer Klage erhöht die Bereitschaft der Behörden, unbequemes Recht auch anzuwenden. Zwar konnten betroffene Einzelpersonen auch heute schon klagen. Allerdings haben Verbände einen längeren Atem.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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1 Kommentar

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  • L
    lowandorder

    Hier ein Hochlied auf die Bayern;

    waren sie doch die ersten - man rieb sich als Student verblüfft die Augen -

    die etwas der Verbandsklage vergleichbares im verwaltungsgerichtlichen Prozeß verankert hatten.

     

    Ps.: Das mit der "-flut" einfach aus dem Wortschatz streichen - mit Verlaub -;

    auch wenn das neuerdings im Spiegel via Asyl etc geblomet werden wird.

    Danke.