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Gesetze von 1933...mehr brauchts nicht an Wissen.
Gemeingefährlich ist relativ.
Auch einige Gewohnheitsdiebe sitzen in Sicherheitsverwahrung.
Schweinerei, das Verfassungsgericht. Einmal lebenslang bestrafen ist dem Haß und Rachedurst auf Seiten der Unschuldsmanie immer noch nicht genug. Die gefährlichen Täter müssen ja auch mit einer derartigen Gesellschaft in ihrer Mitte leben. Wann nehmen wir endlich die ersten scharf gemachten Behördentäter in Sicherheitsverwahrung. Der endlose Umgang mit dem Begriff Sicherheit hat endlich aufzuhören. Laßt uns entschieden eintreten für die endgültige Abschaffung endloser Rechte und Gesetze.
Die Fachleute scheinen in der Tat überfordert http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0
Die Parteien der Mitte meinen, mit empathischer Kümmerergeste „das Ossi“ für sich gewinnen zu können. Sie sollten sie lieber zum Mitwirken auffordern.
Kommentar Sicherungsverwahrung: Strafe nach der Strafe
Der Staat trennt nicht scharf genug zwischen denen, die freigelassen werden können und den wenigen, die nicht freigelassen werden sollten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag erklärt, die rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland verstoße gegen den Rechtsgrundsatz "keine Strafe ohne Gesetz". Im – seltenen – Einzelfall bedeutet das: Auch wenn ein Gewalttäter noch als gefährlich gilt, muss er freigelassen werden.
Die Sicherungsverwahrung ist demnach als Strafe nach der Strafe zu sehen. Mag die Begründung – nicht Buße, sondern Schutz der Gesellschaft – eine andere sein: Die Sicherungsverwahrung entspricht einer Haft. Das aber kann sich ein Rechtsstaat nicht leisten. Es gibt Menschen, die auch mit großer Mühe nicht von der Gewalt abzubringen sind. Der Staat muss ein Mittel haben, sie unter Kontrolle zu halten, sie davon abzuhalten, anderen zu schaden. Er muss aber gleichzeitig alles tun, auch Gewalttätern ein Fenster zur Freiheit offen zu halten.
Das geschieht derzeit jedoch nicht. Der Staat übernimmt nicht genügend Verantwortung für die schärfstmögliche Trennung zwischen denen, die freigelassen werden können, und den wenigen, die nicht freigelassen werden sollten. Weder werden die Möglichkeiten ausgeschöpft, Verbrecher in der Haft auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten, noch wird die Sicherungsverwahrung so ausgestaltet, dass der Unterschied zur Haft erkennbar ist.
Die Psychiater und Psychologen sind deutlich überfordert, gültige Prognosen über die Gefährlichkeit der Täter zu erstellen – es gibt hier zu wenig Expertise. Die Behörden sind unwillig, mehr Aufwand – also Geld – in Verbrecher zu investieren.
Genau deswegen aber wird dem Staat die gegenwärtige Praxis der Sicherungsverwahrung zu Recht um die Ohren geschlagen. Und die Gesellschaft wird möglicherweise mit einem gefährlichen Verbrecher in ihrer Mitte leben müssen.
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Kommentar von
Ulrike Winkelmann
Chefredakteurin
Chefredakteurin der taz seit Sommer 2020 - zusammen mit Barbara Junge in einer Doppelspitze. Von 2014 bis 2020 beim Deutschlandfunk in Köln als Politikredakteurin in der Abteilung "Hintergrund". Davor von 1999 bis 2014 in der taz als Chefin vom Dienst, Sozialredakteurin, Parlamentskorrespondentin, Inlandsressortleiterin. Zwischendurch (2010/2011) auch ein Jahr Politikchefin bei der Wochenzeitung „der Freitag“.