Kommentar Sicherungsverwahrung: Der Rechtsstaat muss kühl bleiben
Getötete Kinder lassen sich in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht gänzlich eliminieren. Bei allem Mitgefühl dürfen die Emotionen jetzt aber nicht über den Rechtsstaat siegen.
Z wei Fälle, bei denen sich exsicherungsverwahrte Männer an Kindern vergehen. Beide Täter waren nur durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wieder in Freiheit gekommen. Hätten diese Männer also nie freigelassen werden dürfen?
Die Mehrheit der Gesellschaft wird diese Fragen bejahen können, denn die Mehrheit regiert emotional. Das Grauen lässt die Fakten verschwimmen. Verständlicherweise. Denn die tendenziöse Berichterstattung über drastische Verbrechen hat Scheinriesen erschaffen.
Doch sieht man genau hin, dann wird klar: Die Kriminalität in Deutschland ist nicht außerordentlich und steht in bizarrem Kontrast zur Kriminalitätsfurcht.
ist Schwerpunktredakteur der taz.
Im aktuellen Fall nennt Bild einen der Täter das "Sex-Schwein". Diese Entmenschlichung folgt einer Funktion: Die Abstraktion fördert einen reflexhaften Furor, macht es leichter, rechtsstaatsfernes Vorgehen zu fordern. Denn klar ist, dass Bild sich für die Opfer überhaupt nicht interessiert. Die Stimmungsmache dient dem Profit.
Die Kinder aber wurden Opfer nicht von Tieren, sondern von Einzeltätern. So schwer erträglich es ist: Solche Fälle lassen sich in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht gänzlich eliminieren. Bei allem Mitgefühl dürfen die Prinzipien des Rechtsstaates gerade dann nicht vergessen werden, wenn dies emotional so nachvollziehbar wäre. Gerade hier muss sich der Rechtsstaat beweisen.
Weil das im Strafvollzug so schwer vermittelbar ist, blieb auch das Primat der Resozialisierung ein Feigenblatt. Die Folgen des Verwahrvollzuges haben alle zu tragen. Gelder für eine sinnvolle Vorbereitung auf die Freiheit fehlen. Viel schlimmer aber ist, dass unserer Gesellschaft auch die Bereitschaft abhandengekommen ist, sich mit ihren Randfiguren auseinanderzusetzen. Die werden ins sichere Exil verbannt. Freiheitsrechte aber dürfen nicht der Fiktion von Sicherheit geopfert werden.
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