Kommentar Rente: Das war gewollt
Arbeitsministerin von der Leyen wirbt für ihre Zuschussrente. Dabei ist die schlechte Alterssicherung gewollt – und nützt vor allem den Versicherungen.
D ie Rente ist sicher – aber sicher reicht sie nicht zum Leben. Diese schockierende Erkenntnis müssen nicht nur Geringverdiener machen, sondern auch Durchschnittsverdiener mit einer soliden Erwerbsbiografie: Wer 2.500 Euro brutto bekommt und 35 Jahre fleißig in die Rentenkasse einzahlt, kann am Ende zum Sozialamt gehen müssen – natürlich nur, wenn er vorher sämtliche Ersparnisse aufgebraucht hat.
Darauf weist nun Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hin – um für ihr Modell einer Zuschussrente zu werben, das in der schwarz-gelben Koalition umstritten ist und als unnötige Sozialleistung verunglimpft wird. Dagegen wehrt sich von der Leyen zu Recht, aber auch sie springt zu kurz. Denn die Zuschussrente kann die Verwerfungen, die ein Jahrzehnt Rentenreformen gebracht haben, nicht ausgleichen.
Es war politisch gewollt, das Renteneintrittsalter zu erhöhen und das Rentenniveau künftig auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns zu senken. Wem das nicht reicht, der soll privat vorsorgen, zum Beispiel mit einer Riesterrente. Übersehen wird dabei, dass das staatlich geförderte Riestern vorrangig den Versicherungen nützt, die überdies den Risiken der Finanzmärkte ausgesetzt sind. Außerdem können sich viele Geringverdiener eine private Altersvorsorge schlicht nicht leisten.
ist Redakteur im taz-Ressort Ökologie und Wirtschaft.
Diese Geringverdiener möchte nun von der Leyen, die schon für manchen Modernisierungsschub in der Union sorgte, mit ihrer Zuschussrente locken. Diese soll die Betroffenen, wenn sie riestern und andere Auflagen erfüllen, besserstellen als normale Sozialhilfeempfänger.
Für die Betroffenen mag das besser sein als nichts – eine armutsfeste Altersrente sieht aber anders aus. Dazu müsste das Rentenniveau auf einen lebensstandardsichernden Satz angehoben und die Riesterei zurückgedrängt werden. Vor allem aber gilt: Nur auskömmliche Löhne ermöglichen auskömmliche Renten. Diese sind nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn zu haben.
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