Kommentar Rauchverbot-Aufhebung: Letztes Glimmen

Die Illusion von der letzten Zigarette. In Rheinland-Pfalz darf in Mini.Kneipen weiter geraucht werden. Eckkneipenbesitzer haben eine Eilentscheidung erwirkt.

Mit der letzten Zigarette ist das so eine Sache. Sie bereitet Vergnügen, steht aber auch für Schmerz und Abschiednehmen. Sie markiert eine Zäsur, manchmal sogar eine regelrechte Wende im Leben des Nikotinsüchtigen. Aber am Ende qualmt sie dann öfter, als jene denken, die melancholisch dem Rauchen abschwören. Ist das mit der letzten Zigarette also eine Illusion?

So scheint es jetzt jedenfalls mit dem Mikro-Urteilchen in Rheinland-Pfalz. Ein paar nervöse Eckkneipenbesitzer haben eine Eilentscheidung erwirkt, nach der das Rauchverbot für einräumige Spelunken nicht in Kraft treten darf. Vorerst, wohlgemerkt - und es wurde auch nur dieser eine Passus im Gesetz vorläufig suspendiert. Ein bisschen Aufschub also für die letzte Zigarette.

Die Qualmköpfe der Nation aber hoffen, das Urteil könnte bei den Rauchverboten zu einer Wende führen. Solche Nikotinfans gründen derzeit Initiativen, um den "Feldzug gegen den Genuss" zu stoppen. Sie wollen aus der Verfassung ein Recht aufs Rauchen ableiten, ja, gar als verfolgte Minderheit bemitleidet werden. Manche entblöden sich nicht mal, Begriffe wie Qualmwarte und Anti-Rauch-Gestapo in die Debatte zu werfen.

Vielleicht würde es ihnen helfen, mal in eine nichtverqualmte Kneipe zu gehen? Dann würde der Blick auf die neue Realität der Gasthäuser frei: Es ist einfach schöner ohne Dunst. Das Geschäft selbst von Einraumkneipen läuft eben nicht schlechter, sondern im Gegenteil: besser. Ganz offensichtlich macht es den Menschen Spaß - und zwar Rauchern wie Nichtrauchern -, nicht nach jedem Barbesuch tagelang die Klamotten lüften zu müssen. In Wahrheit fragen sich viele: Wieso haben wir es uns so lange bieten lassen, dass Abendessen und Weingenuss vernebelt werden?

Nein, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu Koblenz ist in Wahrheit das letzte Glimmen am Ende des Tunnels. Es erlaubt, noch einen Moment länger solche gesundheitsgefährdenden Räucherkammern zu betreiben. Aber es ist nur ein Lichtlein, das die Gerichte und die Gesellschaft bald auspusten werden. Rauchen in geschlossenen Räumen ist passé! Darauf eine letzte Zigarette - draußen vor der Tür.

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