Kommentar Première Dame in Frankreich: So oder so exponiert
In Paris wird heftig über die Präsidentengattin diskutiert. Kein Wunder, denn Macron hat die Geschichte seiner Ehe im Wahlkampf skrupellos inszeniert.
E ines ist nach der kurzen, aber heftigen Auseinandersetzung um die Rolle und den Status der französischen Präsidentengattin klar: Nicht alle lieben Brigitte Macron. Auch wenn dies nirgends offen zugegeben wird: Die Proteste gegen die ursprünglich geplante Schaffung eines offiziellen und gesetzlich definierten Status für die Gattin des Staatschefs richten sich persönlich gegen sie. Brigitte Macron hat sich im Wahlkampf sehr exponiert, sie war die wichtigste Wahlhelferin ihres Manns Emmanuel.
Aufgrund des beachtlichen Altersunterschieds ist sie einerseits für viele Französinnen ihrer Generation ein Vorbild, zugleich ist das aber auch für andere ein Anlass zu Gerede oder Neid. Natürlich wollte Emmanuel Macron seiner Frau solche persönlichen Attacken, die in den Bereich der Privatsphäre gehören, ersparen. Schon so wird jedes Foto von ihr kommentiert. Das ist unvermeidlich und auch logisch, da Macron diese ungewöhnliche Geschichte seiner Ehe skrupellos in seiner Wahlkampagne inszeniert hat. Auch wenn Macron jetzt verhindern will, dass die Rolle seiner Frau ein öffentliches Gesprächsthema bleibt, wird weiter diskutiert.
Dank des Erfolgs einer Petition im Internet ist die Auseinandersetzung rasch zu einem politischen Problem für den Staatspräsidenten geworden. Er musste reagieren und versuchen, die Kontroverse zu stoppen, bevor sie auf seine eigene Rolle und Aktion übergreifen würde. Macron vermeidet zugleich die langwierige Prozedur einer Verfassungsänderung, die bei der Schaffung eines offiziellen Status notwendig gewesen wäre. Die angekündigte Charta als Ersatz ist ein Feigenblatt. Brigitte Macron bleibt so oder so exponiert.
Das Vorgehen dafür ist typisch für die Methode Macron: Er gibt in der Form nach, hält aber inhaltlich an seinen Absichten fest. Das ist sehr durchsichtig. Das Anliegen, in einem Bereich für Klarheit – inklusive bei den Kosten für die Steuerzahler – zu sorgen, bleibt berechtigt.
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