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Kommentar Plätze im NSU-ProzessJustiz ohne Kontrolle

Bettina Gaus
Kommentar von Bettina Gaus

Das Oberlandesgericht München verweigert sich jedem Kompromiss. Die Richter nehmen offenbar an, es handele sich dabei um einen Freibrief für Selbstherrlichkeit.

Das Festhalten an demokratischen Grundsätzen führt häufig zu internationalen Verwicklungen. Bild: dpa

D er Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess ist inzwischen so verfahren, dass eine Lösung ohne Gesichtsverlust kaum noch möglich ist. Hauptschuldiger ist das Oberlandesgericht München, das sich stur jedem Kompromiss verweigert. Aber auch die türkische Regierung macht keine gute Figur. Sie erweckt den Eindruck, sich das Ausmaß der Unabhängigkeit deutscher Gerichte gar nicht vorstellen zu können. Ihre Forderung nach einem Eingreifen der Bundesregierung ist unerfüllbar. Andernfalls wäre das Prinzip der Gewaltenteilung ab sofort Makulatur.

Das Festhalten an demokratischen Grundsätzen führt häufig zu internationalen Verwicklungen. Diplomaten freiheitlicher Staaten werden immer wieder mit dem Ansinnen konfrontiert, ihre Regierungen möchten doch endlich etwas gegen missliebige Kommentare unternehmen. Auch die DDR hat niemals geglaubt, dass Bonn kritische Berichte nicht einfach verhindern konnte. Sie verwechselte Pressefreiheit mit Provokation.

Derlei Misstöne müssen ertragen werden. Sie sind ein Preis der Demokratie. In den letzten Tagen hat sich jedoch der Eindruck verstärkt, dass nicht nur Ankara, sondern auch das Oberlandesgericht München den Sinn einer unabhängigen Justiz verkennt. Die Richter nehmen offenbar an, es handele sich dabei um einen Freibrief für Selbstherrlichkeit.

Bild: Katharina Behling

ist politische Korrespondentin der taz.

Für Medien gibt es Gremien der Selbstkontrolle, die Verstöße gegen das Berufsethos ächten, unabhängig von rechtlichen Verfehlungen. Sie werden ernst genommen. Rügen des Presserates sind unangenehm. Auch die Justiz muss sich derartigen Urteilen stellen. Sonst wird sie zum Relikt des Obrigkeitsstaates, gerade wegen des demokratischen Prinzips ihrer Unabhängigkeit. Was tragisch wäre. Das ist – erstaunlicherweise – die erste Lehre aus dem NSU-Prozess.

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Bettina Gaus
Politische Korrespondentin
Jahrgang 1956, ist politische Korrespondentin der taz. Von 1996 bis 1999 leitete sie das Parlamentsbüro der Zeitung, vorher war sie sechs Jahre lang deren Korrespondentin für Ost-und Zentralafrika mit Sitz in Nairobi. Bettina Gaus hat mehrere Bücher veröffentlicht, zuletzt 2011 „Der unterschätzte Kontinent – Reise zur Mittelschicht Afrikas“ (Eichborn).
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43 Kommentare

 / 
  • LL
    Lutz Lippke

    Die Erkenntnis zur Selbstkontrolle der Justiz ist wohl richtig, aber warum erst durch den Rummel zur der Platzvergabe im NSU-Prozess. In Familiengerichtsverfahren gibt es gar keine Plätze zu vergeben, da können sih die Unfehlbaren frei und nach billigem Ermessen entfalten. Übliches Protokoll: "Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert." Wenn Journalisten, die sich mit der Justiz beschäftigen, von dieser Wirklichkeit nichts oder immer nur zum ersten Mal hören, stimmt was nicht. Außerdem "einmal ist keinmal". Wer nicht dran bleibt, wirft nur Nebelkerzen oder wurde aus dem Verkehr gezogen. Demokratie, Gewaltenteilung, Rechtstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz und Medienfreiheit sind keine unprüfbaren Gewissheiten, sie sind zu beweisen.

  • S
    Stöz

    Die einzigen, die sich in diesem Land wehren scheinen die Türken zu sein.

  • M
    memo

    natürlich möchte das gericht die türken aussen vor halten, egal wie die rechtlage ist !!! das ist auch durch die rechtliche sachlage des Verfahrens wie die plätze im Gerichtssaal so vergeben werden nicht zu vertuschen möglich !!! das dort das gericht die türkischen äher nicht gerne sehen wollten und wollen, ist ganz offenkundig ! genau so sehen und verstehen wir die türken in Deutschland und die türkei, egal wie die Sachlage ist ! weil das so ist, hat dieses gericht die formelle Sachlage sich zu nutze gemacht und hat die Rechnung ohne die gerechte Moral gemacht, die auf der seite der türken liegt !!! sie werden das tor öffnen, ihre formalietäten selbst mit füssen treten ( weil sie selbst das missbraucht haben ) und sie werden verstehen das es für die brd das vernünftigere ist...karlsruhe lässt grüssen...und da ist auch noch die türkei !!! wir werden sehen...

  • I
    irgendeiner

    Auch wenn jetzt Brad Pitt, der Papst, Obama oder der Kaiser von China kämen, sie müssten sich alle um einen Zuschauerplatz anstellen. Und das ist auch gut so.

     

    Das hat mit Selbstherrlichkeit des Gerichtes nichts zu tun, sondern mit Verfahrensrecht.

  • MA
    Monsieur Achie

    Sehr geehrter Herr Ardmann ich stimme Ihnen vollkommen zu, aber einen Fehler dürfen Sie gar keinen Fall machen.

    Von Laie hat wunderschönen beschrieben, was Sie von den Altnazis und heutigen Nazis erwarten dürfen, Wie

     

    von FaktenStattFiktion.

     

    Zitat:

    "Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:

    erstens durch Nachdenken, das ist der edelste,

    zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste,

    und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste."

     

    Finden Sie auch nicht, dass es für die Nazis zu hoch ist zu verstehen. Wenn die Nazis ein wenig Verstand hätten, wäre 2.WK den Menschheit gespart geblieben.

  • F
    Fordler

    Bitte türkische Medien. Jetzt schon Plätze für den Prozess gegen den Geiselnehmer von Chorweiler beantragen. Sonst geht ihr wieder leer aus.

  • A
    Ardmann

    @FaktenStattFiktion

     

    Sie schreiben: "Sie wollen also ernsthaft die Gewaltenteilung aufheben und die Kompetenzen der Judikative beschneiden, weil die Legislative und Exekutive im Dritten Reich verbrecherische Gesetze erlassen haben?"

     

    Sie sollten sich an ihrem nickname (FaktenStattFiktion) orientieren, Fakten statt Fiktion. Wenn sie wirklich glauben, dass in der Nazi Zeit die Legislative und die Exekutive versagt haetten und die Jusiz nur das Opfer war, sind sie ein gefaehrlicher Traeumer in einer juristischen Traumwelt, wie sie in den Cafetarias deutscher juristischer Fakultaeten wachsen kann mit Larenz und Forsthoff und Maunz etc., wenn alle nur Alpmmann Schmidt lesen und zum Repetitor laufen. Diese heile, juristische Scheinwelt ist hoch gefaehrlich, aehnlich den Freikorps der Weimarer Republik. Eigentlich braeuchten wir ganz andere Juristen, auch beim Gericht in Muenchen. Um gut zu subsummieren braucht man auch ein Mindestmass an Werten und an Menschlichkleit.

  • L
    Laie

    Steht die bayerische Judikative auf dem selben Boden wie der Rest der Buntenrepublik?

    Über einen Gesichtsverlust muss sich das Münchner OLG keine Sorgen machen. Die bayerische Justiz hat spätestens seit dem Fall Mollath ihr Gesicht verloren.

     

    Wer sein Studium der Rechtswissenschaft mit einem Rechtsreferendariat in Bayern durchführen möchte, dazu in einer linken Partei ist, dem ist das Rechtsreferendariat zu verweigern.

    So interne fachliche Weisungen wie mir ein Rechtsanwalt erzählte.

    In Bayern werden vermutlich nur die Juristen akzeptiert, die in irgendeiner pflichtschlagenden Burschenschaft, Ring Christlich-Demokratischer Studenten, Coburger Convent oder ähnlich nationaler Gesinnungsgruppe Mitglied ist. Da gibt es interessante Zusammenhänge zwischen NSU-NPD und weiterem.

     

    Nun fällt ihnen vieles auf die eigenen Füße.

    Vielleicht ist das gut so. Eine lernende Demokratie.

    Laotse

    Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:

    erstens durch Nachdenken, das ist der edelste,

    zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste,

    und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.

  • HK
    Hady Khalil

    Gewaltmonopol von Hitlers Wohnung

    Laut ZDF info Dokumentation“ Hitlers München“ übt Münchner Polizeidirektion das Gewaltmonopol des Staates seit mehr als 60 Jahren von Hitlers Wohnung aus. Weiß man das eigentlich in der rechten Szene. Das ist dort wahrscheinlich ein Witz der schon einen Uraltbart hat. Haben die sich freiwillig gemeldet, dort einzuziehen. Wenn eine Partei in einem Land mehr als 60 Jahre regiert, muß einen wohl nichts wundern. Ist Herrn Ude das nicht aufgefallen, oder kann er seine Behörde nicht zum Umzug bewegen? - Warum nicht? Oder ist das eine Landesbehörde und das ist ein CSU Beschluß und man unterhält sich im Hofbräuhaus abends über alte Witze?

  • F
    FaktenStattFiktion

    @Ardmann

    Sie wollen also ernsthaft die Gewaltenteilung aufheben und die Kompetenzen der Judikative beschneiden, weil die Legislative und Exekutive im Dritten Reich verbrecherische Gesetze erlassen haben?

     

    Haben Sie aus der Geschichte denn wirklich gar nichts gelernt?

  • F
    Falmine

    Keinesfalls will ich die meiner Meinung nach rassistisch motivierte Mordserie durch rechte Terroristen relativieren! Das darf aber nicht bedeuten, dass man voller Empathie auf Fakten völlig verzichtet!

    Der Beistand durch Botschaftsangehörige gilt für Angeklagte fremder Nationalität in Deutschland. In München sind die Angeklagten jedoch alle Deutsche! Die brauchen keinen türkischen Botschafter! Die Angehörigen der Opfer treten als Nebenkläger auf. Für sie gibt es Sitzplätze. Die Mordopfer waren meines Wissens neun Deutsche, davon acht türkischstämmig, und ein Grieche. Also auch dort wird Beistand durch die türkische Botschaft nicht benötigt.

    Der eigentliche Skandal, der in der Debatte um die Presseplatz-Vergabe offenbar wurde, auch jetzt wieder bei der oft geschätzten Bettina Gaus, ist die Abwesenheit jeglicher Kenntnis des demokratischen Rechtstaatsprinzips! Nicht nur in der willig manipulierbaren breiten Masse von BILD, BamS und Glotze, sondern auch in der nach eitlem Selbstverständnis gern als 'Elite' gesehenen Minderheit der Journalisten und einiger Politiker, wie Özdemir, Roth oder Gabriel.

    Sich dermaßen von türkischen Medien und Politikern instrumentalisieren zu lassen, finde ich demokratiegefährdend. Besonders bei denjenigen Journalisten, die als Prozessbeobachter für ihre Medien in München anwesend sein wollen. Wie sollen sie sachkundig diejenigen unterrichten können, die abwesend dennoch am Prozess Interesse haben, wenn sie selbst von der Gewaltenteilung, von der Strafprozessordnung und den Strafgesetzen im demokratischen Rechtstaat offenbar keine Ahnung haben?

    Oder, was noch schlimmer wäre, evtl. Kenntnisse ignorieren und versuchen, ein eigenes Recht durchzudrücken? Mit Hilfe einer geifernden Masse? Ich will nie wieder Schauprozesse wie an Freislers Volksgerichtshof! Ein Kriterium dafür ist aber das ausgewählte Publikum! Haltet ein und wehret den Anfängen!

  • IW
    ingrid werner

    für die Urteilskraft des Gerichtes im Prozess selbst lässt das sehr viel gutes erwarten.

  • F
    Fragen

    Zwei Fragen, die ich bisher in noch keinem Artikel beantwortet bekommen habe, aber in diesem Zusammenhang für relevant halte:

    1. Würde eine nachträgliche Änderung der Platzregelung tatsächlich einer Revision aus formalen Gründen die Tür öffnen ? Wie un/wahrscheinlich ist das aus juristischer Sicht ? Wenn diese Gefahr bestünde, hat das Gericht m.E. Recht, sich jetzt stur zu stellen.

    2. Warum ist eigentlich im VORFELD kein Politiker auf die Idee gekommen, die türkischen Medien über den Modus der Platzvergabe zu informieren ? Das hätte in keinster Weise die Gewaltenteilung bedroht, aber viel politischen Sprengstoff verhindert. Dann hätte sich die türkische Presse rechtzeitig in die Listen einschreiben können, und wir hätten jetzt eine gute Mischung ausländische / deutsche Berichterstattung.

  • T
    thilo

    @egal: Bei Raumproblemen muß nunmal kontingentiert werden? Ich hätte da einen überraschenden, unkonventionellen, in seiner Originalität geradezu ans Geniale grenzenden Vorschlag: Nehmt einen größeren Raum! Wenn drei Stunden nach Start der Anmeldefrist alle Plätze vergeben sind, hat man sich wohl ein wenig verschätzt, oder? Ich kann nicht sehen, wie eine Bitte, sich etwas Passenderes zu suchen, einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit darstellen könnte, gar einen Anschlag auf die Demokratie. Also bitte, kommen wir doch alle zusammen mal ein bißchen runter.

  • A
    Ardmann

    Diese Kommentarseite zeigt mir, dass TAZ Leser und Bild Leser inzwischen das gleiche Niveau haben.Besonders schoen finde ich die Kommentare der aktuellen oder ehemaligen Rechtsreferendar. "Die deutsche Justiz haelt sich an Recht und Gesetz, basta!" So etwas kann man nur sagen, wenn man sich nie mit der Geschichte der deutschen Justiz im 20. Jahrhundert befasst hat. Sie hat sehr selten die Demokratie und die Demokraten verteidigt. Weder in der Weimarer Republik, noch von 1933-1945, spaeter nur ein wenig. Und die naechste Generation der duenkelhaften Mitlaeufer steht anscheinend bereit. Gerechtigkeit ist etwas anderes als mit den Herrschenden und Besitzenden stimmen oder der Gesetzespositivismus von 1933-1945 "Recht ist, was mir jemand aufgeschrieben hat, egal wer!".

  • A
    Andrea

    Die einzige Behörde, die sich an rechtstaatliche Prinzipien hält (um Beate Zschäppe nicht die Möglichkeit einer Revision aus formalen Gründen zu geben), wird von allen Medien abgewatscht. Ich fasse es nicht!

     

    Die Rolle des Verfassungsschutzes wird hingegen mit Schlampereien usw. verniedlicht. Huch, da ist doch tatsächlich versehentlich ein Ordner in den Schredder gefallen....schon wieder einer - was ist der Verfassungsschutz doch ungeschickt, nicht?

     

    Gehts eigentlich noch??

  • F
    FaktenStattFiktion

    "Hauptschuldiger ist das Oberlandesgericht München, das sich stur jedem Kompromiss verweigert."

     

    Aha. Sind wir auf einem türkischen Basar und feilschen, oder vor einem deutschen Gericht und halten uns an Recht und Gesetz?

     

     

     

    "Das Festhalten an demokratischen Grundsätzen führt häufig zu internationalen Verwicklungen."

     

    Richtig. Und genau deshalb sind die auch von der taz geforderten Sonderrechte eine Zumutung und weitere Belastung der Beziehungen. Wenn die Türkei ein Problem mit dem Rechtsstaat hat, sollte diese umgehend jeden Versuch in die EU zu gelangen beenden.

  • IP
    Ihr PiPaPo

    erklärt Die Türkei Schland jetzt den Krieg?

  • L
    lowandorder

    Na, jetzt wird's Tach in der Nachtmütze!

    Vorweg: in Strafprozesse hat es mich nur als Jugendlicher

    - und als Referendar verschlagen.

    Hinter der Back war ich konkret mit dem

    Verteilungsproblem des Strafsenat des OLG München

    nicht konfrontiert.

     

    Zur konkreten Verteilungsentscheidung hat

    Hoffmann-Riem, Ex-Vize in Karlsruhe, aus meiner Sicht

    mit der Formel - statt Windhundprinzip -

    Berücksichtigung des " spezifischen Interesses" FÜR MEDIENVERTRETER

    alles Wesentliche gesagt.

    Ob der Senat solcherart " im Fluß die Pferde wechselt"?

    unterfällt der richterlichen Unabhängigkeit der zuständigen

    Richter - und dem BGHST sowie ggfls. dem Bundesverfassungsgericht.

     

    Und jetzt - Bettina Gaus: ein Ehrengericht für Berufsethosverstöße

    muß her, die selbige ächten kann.

    Auhauerha und geht's noch?

     

    Mal abgesehen von der eklatanten Aushebelung des Grundgesetzes;

    wenn mir nach Lachen zu Mute wäre:

     

    ok - aber nur, wenn jeder Artikel, jede Sendung der Medien

    in einem dreistufigen Journaille-"Rechts"-Zug - sone Art

    Medienoberricherkammern - überprüfbar ist.

    Also einen Art 19 Abs 4 des Grundgesetzes für Medien geschaffen wird,

    wonach der Medienrechtsweg gegen jegliche Medienentäußerung

    garantiert wird.

     

    Frau Gaus, es gibt das Richterrecht;

    ein heikles Feld, lassen sich das von einem alten

    Dienstrechtler sagen.

    Die dazu ergehenden Entscheidungen sind durchaus zahlreich

    und stehen sicherlich in keiner Weise denen anderer

    Berufsgerichte nach.

    Für die Auswahlentscheidung des OLG-Senats gilt aber

    allein das oben gesagte.

     

    Ich glaub, das müßte reichen, odr!?

  • V
    viccy

    "robbyy" liegt mit seinem Kommentar völlig richtig. Mehr gibt es eigentlich nicht dazu zu sagen. Mit Rassismus hat das so viel zu tun wie ein Schokokuss.

  • N
    Name

    Die selbstherrlichere der Gewalten scheint in diesem Fall doch eher die Presse zu sein. Oder wie soll man es sonst nennen, wenn es der Presse nicht ausreicht, dass 50% der insgesamt verfügbaren Zuschauerplätze für sie reserviert sind und sie die anderen 50% mitnutzen darf?

     

    Und nun quengeln und beschimpfen bis die Justiz doch noch nachgibt? Damit noch mehr Journalisten am Prozess teilnehmen können, weil über 50 Journalisten nicht in der Lage sind, gemeinsam vernünftige Berichterstattung zu gewährleisten?

     

    Dem Kommentar von Frau Gause muss man zumindest cleverness zugestehen: Mehr Selbstkontrolle zu fordern macht sich immer gut. Aber wie wäre es denn mal, sich an die eigene Nase zu fassen und der Selbstkontrolle der Journalisten ein Stückchen (stille) Selbstreflektion voran zu setzen?

  • M
    Michael

    Dieses Oberlandesgericht München erinnert mich an das Gedankenexperiment des Chinesischen Zimmers vom Philosophen John Searle. Eine philosophische Widerlegung der starken Künstlichen Intelligenz These, Computer könnte eines Tages Bewusstsein entwickeln.

     

    Man muss dem Oberlandesgericht zubilligen dass es nach besten Recht entschieden hat, aber nichts von Recht versteht! Wie dem Männeken im Chinesischen Zimmer nichts von Chinesisch versteht.

     

    Sonst, kann man in den ganzen Forenbeiträgen zu dem Thema, den latenten Ausländerhass in Deutschland begutachten und mich würde es wundern wenn die Justiz eine Ausnahme darstellen würde.

  • V
    Vornskeptiker

    Die Tat worüber hier Recht gesprochen werden soll, war offensichtlich politisch motiviert. Da wünscht man sich als überzeugter Demokrat natürlich ein breit gefächertes Spektrum an Prozessbeobachtern. Das gibt denjenigen, die nicht teilnehmen, ein Gefühl, Volkes Argusauge erführe ungetrübten Blickes die Wahrheit. Wer nicht als naiv darstehen will, sollte sich meines Erachtens darauf beschränken, das ungeschickte Auswahlverfahren als schnöde Gemeinheit abzutun. Schliesslich wird hier kein politischer Schauprozess geführt, sondern über einen Rechtsbruch im Sinne der Anklage geurteilt, und da geht es nicht um die Gesinnung selbst, sondern in ihrer Konsequenz um das folgenschwere Handeln. Die Richter können nicht Ersatz für öffentliche Debatten leisten und sie sollten sich davor hüten, dafür Zündstoff zu liefern. Unsere Gesellschaft braucht keine Richter als Volksvertreter, sondern Menschen, die vor ihrer eigenen Haustür kehren - und zwar auch dann, wenn sie nur zur Miete wohnen.

  • X
    xking

    @ Celsus niemand verwehrt dem Türkischen Botschafter einen Sitzplatz im Gerichtssaal nur er bekommt eben auch keinen reserviert.

     

    das ist jedenfalls aus meiner Sicht ein erwähnenswerter Unterschied aber das zeigt eben auch wie ernst zunehmend ihr Kommentar ist...

  • D
    D.J.

    @Eksom,

     

    komisch, ich konnte zu Ihrer Behauptung nichts im Internet finden. Könnten Sie evtl. einen Link nachreichen? Nicht dass ich Sie noch - bewahre - für einen weniger seriösen Kommentator halte, nach all den überaus fundierten und sachlichen Meinungen zum Thema, die Sie in den letzten Wochen/Monaten gepostet haben.

    Vielleicht ist das aber nur ein Missverständnis. Wie ich Sie einschätze ist "braun" für Sie alles rechts von Indymedia.

  • MU
    Marx u.Murks

    Freistaat Bayern - Recht und Ordnung!

    Berlin(Rest Deutschland) - Sodom und Gomorra

  • W
    wernerinitaly

    Ja, ich denke Ingrid hat vollkommen recht.

     

    Die offensichtliche Intransparenz bei der Sitzplatzvergabe ist eben auch schon ein Indiz dafür, dass möglicherweise auch das Urteil schon feststeht; nebenbei lenkt die Diskussion natürlich von der Verwicklung staatlicher Behörden (Polizei, Verfassungsschutz, Innenministerien) via sog. V-Männer in die eigentlichen Verbrechen des sog. NSU ab.

     

    Diese Zusammenhänge sind so offensichtlich, dass sie eben mit Paragrafenreiterei etwas verdunkelt werden sollen. Es tritt sich doch auch sonst alles immer wieder fest, nicht wahr?

  • W
    wegen

    Die Münchner hemdsärmlige Bräsigkeit mal wieder... über Italien lacht die Sonne, über Bayern die ganze Welt

  • M
    malnefrage

    @eksom:

    Und was genau willst Du damit sagen? Übrigens hat der Senatsvorsitzende des OLG, der den NSU-Prozess führt, vor wenigen Jahren einen ehemaligen Wehrmachtsoffizier wegen eines Massakers an Zivilisten verurteilt(mal nach "Scheungraber-Prozess" googeln). Ihm irgendeine rechte Gesinnung anzudichten, ist noch weiter daneben als die primitiven Versuche von Exekutive und Abgeordneten, Gewaltenteilung mal eben über Bord zu werfen.

  • M
    Matthias

    @Eksom: So einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Ich bin selber Richter, und die politische Einstellung meiner Kollegen mag im Durchschnitt etwas konservativer sein als der Durchschnitt der Gesellschaft (oder auch meine), aber solch einen bullshit wie "68% braun" laut "100 Anwälten" (wer hat die befragt? wer soll das gewesen sein?)... da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Wir sind schon lange nicht mehr in den 50ern/60ern.

  • L
    LocksteinW

    68% - nicht 71% oder 42,3%

     

    und die Polizisten werden dann mit Gegenstatistiken antworten, nach denen ein Drittel aller Straftaten usw... und man schiebt sich die Zahlen hin und her...

     

    und stellt fest: es gibt auf BEIDEN Seiten noch verdammt viel Integrationsbedarf... ;-)

  • L
    LocksteinW

    Eine Stärke der Justiz ist ihre Unabhängigkeit von Meinungen und Moden und äusserem Druck und ihre sture Regelhaftigkeit.

     

    Ich wünsche mir, sollte ich jemals mit der Justiz zu tun bekommen, einen Juristen als Richter und keinen Journalisten. (Oft wünscht man sich mehr Juristen als Journalisten, aber das ist eine andere Geschichte....). Ich wünsche mir auch keinen Journalisten als Kontrolleur der Richter.

     

    Der türkische Boulevard will mit den NSU-Opfern Geld verdienen - die Opfer werden davon nicht mehr lebendig. Nicht die Angehörigen der Opfer haben sich beklagt, sondern die Journalisten...

     

    Hätten die Journalisten besser und früher recherchiert - vor den Attentaten -, dann wären die Opfer vielleicht noch am Leben.

     

    Sollte einem zu Denken geben - nicht das Kungeln der Journalisten mit der Justiz, sondern das Kungeln mit Regierung samt Verfassungsschutz...

     

    Es muß einen Bereich geben, der nicht von meinungsstarken Journalisten kontrolliert wird: die Privatsphäre und die Justiz.

  • E
    eksom

    Nach inoffizieller Meinung von 100 Anwälten/Innen mit Migrationhintegrund sind ca. 68% aller deutschen Richter/Innen "braun angehaucht"! Gilt ebenfalls für die Polizei.

  • JJ
    jürgen julius irmer

    ...obrigkeitsstaatlicher größenwahn von einem institut von dem man alles, nur das nicht, zu erwarten hätte...unter den roben scheint immer noch einiges zu muffeln!...der prozeß wird demnach mutmaßlich zu wünschen übrig lassen...

  • E
    egal

    Der Aufschrei der Medien ist völlig fehl am Platz. Es ist hier weder die Pressefreiheit noch das Justizwesen bedroht.

     

    Die Presse hat ja durchaus Zugang zum Prozess. Dass einzelne Vertreter jedoch keinen Zugang haben, liegt ja nicht daran, dass das Gericht keine Presse hereinlässt, sondern dass bei Raumproblemen nunmal kontigentiert werden muss.

     

    Das Gericht muss nicht leisten, wozu es nicht verpflichtet ist, nämlich dass auch alle ausländischen Vertreter direkten und vor allem garantierten Zugang haben. Journalisten, die nicht zum Zuge gekommen sind bei den garantierten Plätze, können sich ja gerne für die freien Journalisten-Plätze bzw. für die normalen Zuhörer-Plätze anstellen, aber das wird wohl allgemein als unzumutbar gehalten.

     

    Die Schelte der deutschen Politik ist übrigens vollkommen verfehlt, denn es wäre ein leichtes die entsprechende Norm im Gerichtsverfassungsgericht bei Großprozessen zu ändern, so dass auch garantierter Platz für ausländische Journalisten vergeben werden muss.

     

    Man sollte sich aber an dieser Stelle auch fragen, ob es wirklich so zwingend notwendig ist, im Saal zu sitzen. Schon früher gab es fleißige Redaktionen, die Journalisten schickten, die mehr oder weniger ein Wortprotokoll aufnehmen konnten und so die Allgemeinheit auch vollständig informieren konnten. Das reicht als öffentliche Kontrolle der Richterschaft doch aus und mehr ist aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz auch nicht zu entnehmen. Da ist kein Platz für VIP-Sitze, Eitelkeiten und Populismus.

  • I
    Ich

    Habt ihr gerade die Türkei mit der DDR gleichgestellt? Ich glaube es hackt.

     

    Und zu der hochgelobten Gewaltenteilung in Deutschland kann ich euch Problemlos 10 Beispiele nennen wo in Deutschland die Gewalt nicht geteilt wurde und es auch keinen interessiert dies zu tun.

     

    Dann würde ich euch bitten nicht über das belanglose sitzvergabeverfahren zu berichten sondern lieber wieder die Verstrickung NSU mit Staat o.ä.

  • S
    Selbstherrlichkeit

    Das Selbstherlichkeit unter den Richtern dieser Republik herrscht ist doch wahrlich nichts neues. Richter konnen machen was sie wollen, unter anderem auch Urteile nach Belieben fällen statt nach Sachlage und in die Begründung reinschreiben was sie wollen.

     

    Wer das nicht glauben will soll einfach ins nächste Stadarchiv gehen und sich dort Gerichtsakten von vor 30 -40 Jahren anschauen. Sie werden schnell fündig werden.

  • PP
    Peter Puter

    da hilft doch nur: name and shame. Wer politische Entscheidungen trifft (hier: der Präsident des OLG, vielleicht auch der Vorsitzende der Kammer), muss es auch aushalten können, dass diese in der Öffentlichkeit diskutiert und kritisiert werden. "Das Oberlandesgericht" empfindet es aber sicherlich als weit weniger unangenehm, in seiner autistischen Haltung vorgeführt zu werden als es der Letztentscheider würde, wenn man ihn denn benennen würde. Nur wird er oder sie in der Presse ausnahmslos geschont - schade eigentlich.

  • C
    Celsus

    NIcht jede Kritik an einem Gericht würde die Gewaltenteilung zur Makulatur machen. Das beweisen doch am besten diejenigen, die sich derzeit auf die Unabjängigkeit der Gerichte berufen und in der Vergangenheit schon Tendenzen zeigten, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu missachten (Stichwort Bayern nach dem Kruzifix-Urteil).

     

    Wir wissen doch schon, wie hat und unnachgiebig sich bayerische Gerichte zeigen können, falls ihnen Entscheidungen eines Gerichtes unliebsam sind. Aber nur dann!

     

    Und ginge es um einen Prozess gegen Linksextremisten würden die Bayern aller Wahrhscheinlichkeit nach dem Vorbild Stuttgart-Stammheims eine Mehrzweckhalle errichten, damit alle am Prozess teilnehmen können. So aber werden beim voraussichtlich wichtigsten Prozess gegen Rechtsextremisten für die nächsten Jahrzehnte lächerliche 50 Plätze für Journalisten geboten.

     

    Beschämend zudem, dass gerade Deutschland, dass in aller Welt sehr erfolgreich die Teilnahme an Prozessen geltend macht, jetzt selber dem türkischen Botschafter den Zutritt verweigerte. Das unkluge Verhalten wird Folgen zum Nachteil von deutschen Staatsbürgern im Ausland haben. Auch darüber kann, darf und sollte ein Politiker sich unzufrieden äußern hinsichtlich der Leistungen des OLG München.

  • R
    robbyy

    Sorry,

    aber es gibt genaue Verfahrensweisen für den Ablauf und die Organisation von Gerichtsverfahren und jeder Verstoß dagegen könnte und würde auch ein Grund für ein Revisionsverfahren geben.

    Daher kann ich vollständig nachvollziehen, dass sich das Gericht gerade bei diesem sensiblen Verfahren besonders genau hält. Es wäre der Super-Gau wenn dieser Prozess wegen solch einer "Nebensächlichkeit" platzen würde.

     

    Die Politiker, die grad das Wort so heftig führen, wissen das ganz genau. Dabei wäre es ihre Aufgabe das zu erklären, aber das wäre halt nicht so positiv für die Wählergunst.

    Aber genau diese Politiker könnten die Gerichtsverfahrensordnungen für zukünftige Fälle so ändern, dass es diesen Konflikt nicht mehr gibt.

  • I
    ich

    Jeder darf dagegen klagen -- auch die türkische Regierung oder eine der von ihre kontrollierten Medien, oder einer der von ihr kontrollieren Islam-Verbände in Deutschland.

  • A
    Amateurjurist

    Auch die "Justiz" wird kontrolliert, z. B. vom Bundesverfassungsgericht. Und an dieses wendete sich auch schon mindestens eine Klägerin.

    "Selbstherrlichkeit" findet sich nicht beim OLG München sondern bei den Medien und verschiedenen, auf Selbstinszenierung bedachten "Interessenvertretern".

    Da das OLG München kein Interesse an einem Verhandlungsabbruch aus formellen Gründen hat wird es keine fragwürdigen "Kompromisse" eingehen, auch wenn irgendwelche selbst ernannten "Experten" im Konjunktiv von "möglichen Lösungen" reden.

    Je hysterischer die Vorwürfe werden umso lächerlicher wirken die Schreihälse.

  • IW
    ingrid werner

    für die Urteilskraft des Gerichtes im Prozess selbst lässt das nichts gutes erwarten.