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@Peter Huth Worum geht's?
Ein - wie ich finde - ausgezeichneter, präziser Artikel von Christian Rath. Das gilt auch für die Begrifflichkeit, die seine politischen Urteile leiten. Thilo Sarrazin nennt er zutreffend "den pseudowissenschaftlichen Hetzer". Tatsächlich vertritt Sarrazin - in hemdsärmeliger Variante von seinem Duz-Freund Heinz Buschkowsky propagiert - einen - modernistisch aufgehübschten - rassistischen Sozialdarwinismus. Die Übertragung eines (verzerrten) Darwinismus auf die Geschichte der menschlichen Gesellschaft hat zwar in der Sozialdemokratie eine lange Tradition, dessen rassistische Fundierung blieb allerdings stets marginal.
Schärfer ist meines Erachtens die AfD zu beurteilen, als Herr Rath dies tut. Sie ist zwar keine nazistische, sehr wohl aber eine faschistische Organisation, wenn Programmatik und die Einstellung des politischen Führungspersonals als Kriterium herangezogen wird. Daraus folgt weder, dass alle Mitglieder dieses Clubs, noch gar ihre Wähler allesamt Faschisten seien. Das hat ernsthaft meines Wissens auch niemand behauptet. Die schwammige Bezeichnung der AfD und verwandter Gruppierungen als 'rechtspopulistisch' ist, wie der renommierte Sozialforscher Wilhelm Heitmeyer unlängst feststellte, ein Missverständnis und eine Verharmlosung der (Neuen) Rechten.
Ich bin beileibe kein Anhänger der AfD, aber ich empfinde diesen Kommentar als unangemessen manipulierend formuliert.
Wenn Frau S-W sogar für die AfD zu weit rechts ist, dann ist ihr Rauswurf zu begrüßen und der scheinheilige Umgang mit Rechtshemen zu bemängeln. Das wäre soweit korrekt wiedergegeben.
Der Schlenker aber, das der Rauswurf (im Gegensatz zu den lieben Sozialdemokraten) nur den Karrierechancen der Kollegen dient, geht mir zu weit. Das Wort "Bauernopfer" wäre o.k., aber die Personalisierung (mögliche Bereicherung einzelner!) ist ein manipulativer "Dirty Trick", um "das Böse" extra zu betonen.
Das finde ich unangemessen für die taz.
Übrigens: Der Rauswurf von Sarrazin verteidigt ebenso die Interessen der SPD-Parteibonzen. Auch die SPD ist spätestens seit Helmut Schröder keine Sozenpartei mehr, sondern ein populistischer Wahlverein, der die Sozenwähler (mäßig erfolgreich) als Zielgruppe bearbeitet, ohne wirklich deren Interessen zu vertreten.
Ich kann zwischen den beiden Parteien nur einen graduellen Unterschied im Opportunismus (und um den geht es ja im Kommentar) erkennen.
Das mantraartig vorgetragene Recht Israels auf Selbstverteidigung verschließt in Deutschland den Blick auf die brutale israelische Kriegsführung.
Kommentar Parteiausschluss aus AfD: Bloß eine formale Abgrenzung
Parteiausschlüsse sind legitim, um die Position einer Partei zu verdeutlichen. Die AfD verteidigt dagegen nur die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
Wird aus der AfD ausgeschlossen? Die niedersächsische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein Foto: dpa
Es ist ein bemerkenswerter Zufall. Am gleichen Tag, an dem die SPD ein Ausschlussverfahren gegen den rechtslastigen Buchautor Thilo Sarrazin einleitet, hat auch der AfD-Bundesvorstand einen Parteiausschluss gegen Doris von Sayn-Wittgenstein, die AfD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, beantragt. Die Verfahren sind ähnlich, die Zwecke aber unterschiedlich.
Generell gilt: Parteiausschlüsse sind nicht undemokratisch, sie sind auch keine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Denn Parteien stehen nicht für das Ganze, sondern für einen Teil (lat. pars). Der Wettbewerb unterschiedlicher Parteien ist Kern der pluralistischen Demokratie. Es ist daher legitim, wenn Parteien Mitglieder ausschließen, die die Glaubwürdigkeit der eigenen Position schwerwiegend schädigen. Wer ganz andere Ziele verfolgt, soll sich eine andere Partei oder Organisation suchen oder im eigenen Namen aktiv werden. Die Meinungsfreiheit ist nicht verletzt, wenn man seine Positionen nicht als Mitglied einer bestimmten Partei vertreten kann.
Doch während die SPD den pseudowissenschaftlichen Hetzer Sarrazin aus tief empfundenem Unbehagen loswerden will, argumentiert die AfD wohl nur formalistisch. Sayn-Wittgenstein habe mit dem „Verein Gedächtsnisstätte“ einen Verein unterstützt, der auf ihrer Unvereinbarkeitsliste steht. Möglicherweise sei sie sogar Mitglied gewesen, ohne dies zu offenbaren. Auf dieser 13-seitigen Liste scheinen nur Organisationen zu stehen, die verboten sind oder vom Verfassungsschutz im Bund oder in mindestens einem Land beobachtet werden. Der „Verein Gedächtsnisstätte“, der ausschließlich das Andenken an deutsche Kriegsopfer pflegt, vertritt, so der niedersächsische Verfassungsschutz, revisionistische Positionen, relativiere die Opfer des NS-Regimes und stehe Holocaust-Leugnern nahe.
Die doppelt-formalistische Herangehensweise der AfD passt zu dieser Partei. Indem sie vor allem auf die Mitgliedschaft in anrüchigen Organisationen achtet, spart sie sich die inhaltliche Auseinandersetzung mit den rechtsextremistischen Äußerungen etwa eines Alexander Gauland, der die NS-Verbrechen als „Vogelschiss in 1000 Jahren deutscher Geschichte“ bagatellisierte. Und indem sie nur auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes rekurriert, muss sie nicht näher begründen, warum die Dresdener Pegida auf ihrer Unvereinbarkeitsliste fehlt.
Letztlich bleibt es bei der AfD-Devise: Sie ist so rechts, wie es der Verfassungsschutz gerade noch akzeptiert. Hier geht es nicht um bewusste Abgrenzung von rechtsradikalen Positionen, weil man diese schließlich selbst vertritt. Es geht lediglich um die Wahrung der beruflichen Interessen der AfD-Mitglieder.
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Alternative für Deutschland (AfD)
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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