Kommentar Oz-Verfahren: Den Wandel verpasst
Wer triste Betonpfeiler oder schmutziggraue Hauswände mit Graffiti verziert, trägt zur deren Verschönerung bei.
A uf den Punkt brachte es Martin Kowalske, Anwalt des Sprayer-Oldies "Oz", indem er auf einen kleinen, aber feinen Unterschied hinwies: Wer eine frisch restaurierte, schneeweiße Statue mit bunten Tags besprüht, zerstört den Charakter des Kunstwerkes. Wer es an einen verrotteten, grauen Verteilerkasten tut, der mit Plakaten und Graffiti übersäht ist, verändert dessen Erscheinungsbild nicht - zumindest nicht zum Schlechteren. Auch wer triste Betonpfeiler oder schmutziggraue Hauswände mit Graffiti verziert, trägt eher zur deren Verschönerung bei, als dass er irgend etwas beschädigte.
Bunte und bemalte Wände gehören in ganzen Regionen mittlerweile zum Stadtbild. Polizei und Justiz aber gehen immer noch nach "Schema F" vor: Schon wer das Aussehen eines Objektes verändert, begeht eine Sachbeschädigung - auch wenn diese Veränderung nur vorübergehend ist: Graffiti können ja auch wieder entfernt werden.
Keinen Niederschlag findet, wie sehr sich vielerorts die Sicht der Dinge verändert hat: Wer Tags und Smileys noch vor Jahren als Schmiererei bezeichnet hätte, findet sie heute möglicherweise akzeptabel - und so mancher findet sie sogar toll. Und Geschmacksfragen mal ganz außen vor gelassen: Anders, als es Polizei und Justiz behaupten, beeinträchtigen Oz Sprühereien niemanden in seinem Sicherheitsempfinden.
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