Kommentar Opferschutz für vergewaltigte Frauen: Etwas daneben
Anders ist das in der Landtagsdebatte zunächst angedeutet, reicht es den Grünen nun aus, die Beratungsstellen mit Flyern auszustatten.
P arteiübergreifend gibt es inhaltlich im Prinzip Einigkeit: Medizinische Einrichtungen, die in der Lage sind, fachgerecht und prozessual verwertbar Spuren eines Verbrechens gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu sichern, sind notwendig. Daher gab es in Hamburg einen Aufschrei, als der CDU-Senat 2005 das Angebot des bis dato einzigartigen Projektes der Opferhilfe am Institut für Rechtsmedizin in Hamburg-Eppendorf aus Spargründen einstellen wollte. Allen voran protestierte die grüne Bürgerrechtspartei GAL.
Doch wenn die Grünen an die Regierung kommen – wie jetzt in Schleswig-Holstein – und für das Sozialressort verantwortlich sind, tickt doch eher das liberale Herz der Sparkommissare in ihnen. Anders ist das in der Landtagsdebatte zunächst angedeutete – aber doch nicht praktizierte – „Nein“ zur Spurensicherung nicht zu verstehen. Ihr Argument: Es reiche aus, die Beratungsstellen mit Flyern auszustatten, um Opfer von sexualisierter Gewalt zu informieren, dass es in Kiel und Lübeck rechtsmedizinische Anlaufstellen gibt, um Spuren eines Sexual-Verbrechens zu sichern.
Bildlich vorgestellt: Eine Frau in Husum, die nachts gerade Opfer einer Vergewaltigung geworden, schaut als erstes auf den Fahrplan, wann dann morgens ein Zug nach Kiel fährt. So weltfremd ist nicht einmal die CDU. Also wird die flächendeckende Spurensicherung im Nordstaat wohl bald Realität.
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