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Kommentar Musik-TauschbörsenNoch mehr Abmahnungen

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Bundesgerichtshof erlaubt generell Auskunftsansprüche bei Musikpiraterie und blamiert damit die Bundesregierung. Es muss endlich eine Lösung der Urheberrechtsfrage her.

Wer hat das Recht an einem Musikstück? Es muss dringend eine Lösung der Urheberrechtsfrage her. Bild: AP

D as Versprechen der Politik war eindeutig. Nur wenn jemand im „gewerblichen Ausmaß“ illegal Musik im Internet anbietet oder herunterlädt, müssen ihn die Internetfirmen auf Anfrage verpfeifen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun aber festgestellt, dass es darauf nicht ankommt. Schon ein einzelner illegal angebotener Song genüge, so die Richter. Eine Blamage für die damalige große Koalition.

Seit 2008 können Musikfirmen direkt bei der Deutschen Telekom und anderen Internetfirmen nachfragen, wer illegal Musik in Tauschbörsen anbietet und nachfragt. Die Gesetzesänderung war umstritten, weil hier auch in das Grundrecht der Telekommunikationsfreiheit eingegriffen wird. Die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) versicherte deshalb, der neue Auskunftsanspruch ziele nicht auf gelegentliche Jugendverfehlungen ab, es müsse schon ein „gewerbliches Ausmaß“ an Rechtsverletzungen vorliegen.

Dem sind bisher auch die meisten Gerichte gefolgt. Doch der Bundesgerichthof hat das Gesetz nun genau gelesen und festgestellt, dass die Beschränkung dann nicht gilt, wenn die Rechtsverletzung „offensichtlich“ ist. Das ist keine bösartige Auslegung, sondern solides juristisches Handwerk. Die Bundesregierung dagegen hat geschlampt.

Bild: taz
Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Das ist um so peinlicher, weil die Politik beim Urheberrecht eh schon stark unter Druck steht. Viele Internetnutzer, die mit Musiktauschbörsen groß geworden sind, finden es völlig unverhältnismäßig, wie die Plattenfirmen Filesharer mit teuren Abmahnungen überziehen. Wenn es dann nicht einmal gelingt, versprochene Grenzen in ein Gesetz einzubauen, dann steigt die Aversion gegen das Urheberrecht umso mehr. Der BGH-Beschluss wird die Zahl der Abmahnungen jedenfalls weiter in die Höhe schnellen lassen.

Was fällt unter „gewerbliches Ausmaß“?

Die derzeitige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) könnte sich also überlegen, ob sie das Malheur ihrer Vorgängerin nun postwendend ausbügelt. Im Urhebergesetz müsste dann klargestellt werden, dass die Musikfirmen nur dann bei Internetfirmen nachfragen dürfen, wer hinter einer IP-Adresse steht, wenn dies der Aufklärung von Rechtsverletzungen „im gewerblichen Ausmaß“ dient. Viel wäre damit jedoch nicht gewonnen. Denn die Gerichte haben in den letzten Jahren den Auskunftsanspruch eh schon stetig ausgeweitet.

Auch das Angebot eines einzelnen Songs könne schon „gewerbliches Ausmaß“ haben, hieß es – wenn der Song ganz neu auf dem Markt war oder hoch in den Charts stand. Ähnliches galt für Filme. Die Internetfirmen müssen deshalb jetzt schon rund 300.000 mal pro Monat über Musik- und Filmpiraten Auskunft geben.

Eine Lösung des Konflikts liegt wohl nicht in neuen Verfahrensvorschriften, die den Filesharern anonyme und damit straflose Urheberrechtsverletzungen ermöglichen. Entweder es gelingt der Musikwirtschaft, genug attraktive und preisgünstige legale Download-Angebote zu etablieren, so dass die illegalen Tauschbörsen mittelfristig an Reiz verlieren.

Oder die Politik muss das Urheberrecht doch an die neue Zeit anpassen, indem Tauschbörsen legalisiert und nur noch eine monatliche Abgabe („Kulturflatrate“) bezahlt wird. Die Verteilung der Gelder aus so einer Flatrate wird dann aber so kompliziert und streitanfällig, dass man gut verstehen kann, warum die etablierte Politik den radikalen Systemwechsel im Urheberrecht nicht für ein Patentrezept hält.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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23 Kommentare

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  • Abmahnungen sind im Prinzip nichts anderes als Massenware..jedoch ernstzunehmene Massenware. Und man sollte sich auf jeden Fall juristische Hilfe suchen, wenn man davon betroffen ist, niemals ignorieren! Das ist nämlich einem Freund von mir passiert, er dachte sich nichts dabei, weil er seiner Meinung nach unschuldig war und ignorierte die Abmahnung. Da er die gesetzte Frist nicht einhielt musste er echt ne Stange Geld bezahlen..sein Anwalt (den er leider viel zu spät einschaltete) konnte die Summe am Ende nur ein wenig runterschrauben.



     

     

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  • C
    cyctologie

    was ist eigentlich mit dem konzept der selbstanzeige?

     

    ich habe mich schon mehrmals wegen cannabis besitz und konsum selbst angezeigt...sogar ein tütchen, mit nem funz gras und meiner adresse in den briefkasten des brandenburgischen oberlandesgerichts geworfen....nix passiert.

     

    cannabis zu besitzen und zu kaufen ist zwar immernoch illegal...wird aber kaum noch verfolgt...wenn ich musik downloaden würde, hätte ich schon längst einen unterbeschäftigten anwalt aufgetan und ihn damit beauftragt ein paar tausend selbstanzeigen zu sammeln.

     

    demos auf denen man interessierte mitstreiter trifft gibts doch genug....oder eine werbeeinblendung auf einschlägigen webseiten?

     

    irgendwas geht da bestimmt.

  • A
    Ano

    zu buck

     

    nicht immer ist ales ein verbrechen nur durch ein ensprechenden gesetzes text.

     

    z.B. ein richter beschliest das die inhalation von Sauerstoff sei illegal würdest du dann aufhören zu atmen oder würdest du weiteratmen und sagen nein so nicht.

     

    das urheberrecht ist eine veraltete grundlage die ohne das inet beschlossen wurde da sich noch nicht mal jemand einen computer vorstellen konnte.

  • R
    Ronja

    Sollte endlich mal jemand was gegen diese ganzen Leutchen, die Massen-Abmahnungen rausschicken, unternehmen. Die sollen sich mal lieber auf die großen Uploader spezialisieren und nicht auf kleine Leute, die meist nicht mal was gemacht haben, sondern die RAs schön für bereits in Insolvens gegangene Firmen klagen oder Stücke, die man nie runtergeladen hat. Wenn sie wenigstens nicht so teuer alles abmahnen würden, ok, aber was man so liest ist ja enorm. Drück immernoch die Daumen, dass sich in der nächsten Zeit was ändert und Millionen Menschen nachts wieder ruhig schlafen können.

  • DN
    Dirk N.

    Alles unnützes Gerede hier.....es gibt genügend Programme ( z. B. Thorwächter ) die man vorschaltet und man kann unendlich saugen ohne das seine IP sichtbar wird....

  • B
    Blacky

    Danke Xavier Naidoo,

     

    auch so kann man der Welt zeigen, was man von seinen Fans hält.

     

    @rince & buck:

    ihr habt völlig recht, laßt aber die Verhältnismäßigkeit (Eingriff in ein fundamentales Grundrecht wegen eines einzelnen Songs, der für -,99€ erhältlich ist) total außer Acht.

    Schade.

  • M
    Michael

    Es lohnt übrigens, das Urteil im Original (auf der Webseite des BGH unter dem Aktenzeichen I ZB 80/11) nachzulesen:

     

    Der BGH bringt es fertig, mit seinem Beschluss in die Rechte des "Anschlußinhabers" einzugreifen, aber in der Abwägung der Rechte und Ansprüche der beteiligten Parteien den betroffenen "Anschlussinhaber" selbst völlig aussen vor zu lassen. Es werden nur die Rechte und Ansprüche des "Nutzers" (von dem angenommen wird, dass er "Verletzer" sei) in die Abwägung mit einbezogen. An keiner Stelle wird in dem Abwägungsteil der Begründung der "Anschlussinhaber" genannt, um dessen Daten es ja schliesslich eigentlich geht.

     

    Man fragt sich beim Lesen willkürlich, ob die Richter in dieser Welt leben: Würden sie das, müssten sie eigentlich wissen, dass etwa DSL-Anschlüsse (wie Wohnungen und Festnetztelefone) selten von nur einer Person genutzt werden...

  • M
    Michael

    @Rince und @Buck:

     

    Es ist ein Märchen, dass man nur abgemahnt würde, wenn man Tauschbörsen nutzt. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen: Ich bin für einen Film abgemahnt worden, den ich im Kino gesehen habe und definitiv nicht runter- oder hochgeladen habe.

     

    Die Gesetzeslage und die Gerichtsurteile sind aber inzwischen dermassen Abmahnindustrie-freundlich, dass es sich für die Abmahner auch lohnt einfach mal so mit dubiosen Nachweisen herum zu schiessen. Reicht ja, wenn 10% der Abgemahnten Angst bekommen und zahlen: Das sind dann auch schon ein paar Millionen Euro Einkommen ohne grosses Risiko.

     

    Und im Zweifelsfall muss der Abgemahnte vor Gericht beweisen, dass er unschuldig ist und die "Beweise" der Abmahner falsch sind - ein teuer Spaß: Wer hat Geld, Zeit und Nerv das Risiko eines Prozesses einzugehen, wenn dieser in den unteren Instanzen - dank fliegendem Gerichtsstand - fast immer von den Abmahnenden gewonnen wird?

  • R
    Ralf

    Geschlampt?

     

    Die wussten genau was sie tun und wie es endet.

  • WA
    wie auch immer

    Ich habe den Artikel nur überflogen. Fand in eigentlich recht faktenreich, aber ehrlich gesagt bin ich inzwischen zu lethargisch mich über so etwas aufzuregen.

     

    Dennoch würde ich gerne um zwei Dinge bitten(! und das Wort bitten meine ich hier durchaus ernst!)

     

    1. Den illegalen Tausch von Dateien mit P2P in Verbindung zu bringen ist ein weitverbreiteter Fehler, der aber diese durchaus sinnvolle Technologie völlig unberechtigterweise in Verruf bringt. Illegal ist nicht P2P sondern der Tausch von Daten an denen man keine entsprechenden Rechte besitzt.

     

    2. Ein Gedanke (der wiederum auch nur zum Nachdenken gedacht ist ;): Der Vergleich mit dem Ladendiebstahl ist zwar immer zu hören, aber er passt halt nicht hundertprozentig. Denn während der Ladendieb sich tatsächlich eines Produkts bemächtigt, dessen Produktion Mittel erfordert und Geld kostet, ist die Vervielfältigung von digitalen "Produkten" eben keineswegs aufwändig oder kostspielig.

     

    ich will keinesfalls den Leuten das Wort reden, die fremde Rechte aus einer Art Umsonstkultur (weils ja alle so machen) das Wort reden, aber ich möchte darauf hinweisen, dass Sachverhalte selten über einfache Analogien ausdiskutiert werden können.

  • M
    MaxPlan

    Der Autor muss sich die Frage gefallen lassen ob er sich mit dem Thema Urheberrecht jemals befasst hat. Das ist kein 'solides juristisches Handwerk' wie der Autor meint sondern schlichtweg irre und die Negierung geltenden Rechts. Das erst reformierte noch junge Urheberrecht sollte nämlich verhindern, dass dem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben wird und nicht unnötig z.b. Schüler abgestraft werden für wenige getauschte mp3's in bescheidener Qualität. Die betreffende Kammer des BGH hat diesen Gedanken pervertiert und ist übrigens seit Jahren schon bestens bekannt in der Fachwelt für Falschauslegungen von Gesetzestexten und damit verbundenen nicht nachvollziehbaren Entscheidungen. nachzulesen u.a. unter richterkontrolle.de

    MaxPlan

  • D
    Desconocido

    Sie haben Recht mit der Aussage es müsse endlich eine Lösung für die Urheberrechtsfrage her. Leider ist mMn. niemand weniger geeignet eine sinnvolle Lösung für dieses Problem zu finden als unsere heutige Regierung. Mit Ihrem beharren auf alte Rezepte für neue Probleme einer sich ändernden Welt, werden CDU/CSU/FDP die Probleme nur Verschärfen.

    Ich sehe niemanden in diesen Parteien welche die umfassenden Veränderungen verstehen könnte und auch die Macht hat um sich in diesen Parteien genügend Gehör zu verschaffen.

    Wie wenig Sachverstand in diesen Parteien zu Themen wie Netzpolitik vorhanden ist, haben diese Politiker beeindruckend z.B. bei dem Staatstrojaner gezeigt. Hier wurde ausschließlich darüber diskutiert wie eine gesetzliche Grundlage aussehen müsste um einen verfassungskonformen Trojaner einsetzen zu können. Es wurde aber nicht ein einziges mal überlegt, ob ein Trojaner mit den notwendigen Anforderungen überhabt technisch realisierbar ist. Dieses prüfen zu lassen hätte sicherlich der erste Schritt sein sollen, besonders da es viele Fachleute gibt die dieses nicht für möglich halten, bevor man sich in Wortkalubereien über einen uU. vollkommen nutzlosen Gesetzestext verrennt.

  • J
    Jemand

    Da hat sich wohl jemand ein paar Richter gekauft.

  • A
    Anwalt

    Welchen juristischen Wert haben eigentlich die Auskünfte der Provider oder der Abnahmfirmen ?

     

    Genügen diese Angaben eigentlich den Kriterien eines ordentlichen Beweises ?

    Werden die Daten mit der nötigen Sorgfalt erhoben ?

    Sind diese Daten manipulationssicher ?

    Ist die Software mit der diese Daten erhoben werden fehlerfrei ?

    Wird die Software geprüft bevor die zum Einsatz kommt ?

    Gibt es manipulationssichere Rechtekonzepte für die Daten und die Software ?

    Sind die Schnittstellen zwischen den Softwarekomponenten nachvollziehbar und manipulationssicher ?

  • MP
    Maximilian Plantke

    Der Autor muss sich die Frage gefallen lassen ob er sich mit dem Thema Urheberrecht jemals befasst hat. Das ist kein 'solides juristisches Handwerk' wie der Autor meint sondern schlichtweg irre und die Negierung geltenden Rechts. Das erst reformierte noch junge Urheberrecht sollte nämlich verhindern, dass dem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben wird und nicht unnötig z.b. Schüler abgestraft werden für wenige getauschte mp3's in bescheidener Qualität. Die betreffende Kammer des BGH hat diesen Gedanken pervertiert und ist übrigens seit Jahren schon bestens bekannt in der Fachwelt für Falschauslegungen von Gesetzestexten und damit verbundenen nicht nachvollziehbaren Entscheidungen. nachzulesen u.a. unter richterkontrolle.de

    Maximilian Plantke

  • A
    aufklaerung3null

    ergänzen wir die ganze verfasste und durch volsvertrer verabschiedete Ausbeutung doch komplett.

     

    In der Urheberrechtsnovelle 2 kann man bis zu drei jahren Haft bekommen für eine nicht definierte Zahl von Urheberrechtsverstößen.

     

    Also dürfen die Rechteverwerter Selbstjustiz üben, mit der Drohung entweder Zahlen oder ich bringe jeden den ich verdächtige, zu einer Anklage mit drei Jahren Haft.

     

    aus Wiki

    http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsgesetz_%28Deutschland%29

     

    ...Strafen: Es war ursprünglich geplant, in § 106 eine sog. Bagatellklausel einzufügen, die besagt, dass nicht bestraft wird, wer verbotenerweise urheberrechtlich geschützte Werke nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch vervielfältigt. Damit sollte eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ verhindert werden. Es sei nicht opportun, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, wenn sie sich im Bagatellbereich bewegen und nur privaten Zwecken dienen. Dies könne der Akzeptanz des Urheberrechts insgesamt abträglich sein. In ihrem Kabinettsbeschluss vom 22. März 2006 strich allerdings die Bundesregierung diese Bagatellklausel. Demnach müssen seitdem theoretisch auch alle Privatpersonen, die P2P-Netzwerke (Tauschbörsen) nutzen, mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

     

    Ich möchte hier Zufügen das dies alles nicht passiert wäre hätte man eine breite erklärende Berichterstattungstattgefunden hätte. diese blieb im großen und ganzen bis heute aus.

     

    so hat fast jeder eine sammlung von mp3 und vertraut dem Staat das er schon nicht damit gemeint ist und ein überflüssiges Wirtschaftssystem reibt sich die Hände und streicht sich zusätzliches Geld ein, daß ganz bestimmt kein betroffener Künstler sieht.

  • MG
    moritz g
  • F
    Frage

    Gewerbliches Ausmass - Grad der Schwangerschaft? Gewerblich oder nicht ist doch keine Frage des Ausmasses. Klar kann ein einzelner Song gewerblich im Netz angeboten werden. Wenn es also darum ginge, hätte wohl keine einzige Nachfrage nach Adressen hinter IPs irgendeine rechtliche Grundlage. Und das geschlampt wurde, ist ja auch recht schmeichelhaft formuliert. Zumindest sehr zugunsten der Abmahnlobby geschlampt könnte man wenigstens sagen, finde ich.

  • H
    highks

    Mann, mann, mann... es ist doch jeder zweite Politiker gelernter Jurist, da sollte man denken, dass sie es wenigsten drauf haben, so einen Gesetzestext richtig zu formulieren.

    Aber anscheinend sind die meisten dieser Damen und Herren Politiker wohl nur in die Politik gegangen, weil sie als Anwalt keiner haben wollte...

  • D
    DIY-Conspiration

    Verstehen könnte man das eigentlich nur wenn sie mit Antiwerbung argumentieren würden, denn Mp3 ist einfach nur Schrott und nach ein paar mal hören, löscht man es.

    Also am besten nur noch auf Seiten wie bandcamp und punk4free ganz legal umsonst runter laden und auch für die Kneipe gilt: Es gibt einfach genug gemafreie Musik und meistens ist die auch besser.

  • B
    buck

    Tja, wer nicht klaut und Rechte verletzt wird auch nicht abgemahnt. Punkt. Wer im Laden nichts klaut wird nicht angezeigt und wer andere nicht verletzt oder erschiesst kommt nicht in den Knast.

     

    Also wer nicht verbotenes tut, oder getan hat braucht nichts zu befürchten. Ich verstehe nicht wie sich ein ganzes Volk mit kriminellen solidarisieren kann. Wer was verbotenes getan hat muss mit Konsequenzen rechnen und DAS IST AUCH RICHTIG so.

     

    Denkt mal drüber nach.

     

    Liebe Grüsse

     

    Buck

  • R
    Rince

    Es gibt längst attraktive Angebote. Spotify bietet Streaming gegen Werbung für umsonst, auf dem Rechner für 5€ im Monta und offline unterwegs für 10€. Alles legal und ohne Gefahr, Napster, Simfy und Co. haben ähnliche Angebote zu dem Preis auf dem Markt.

    Downloads kosten mittlerweile meist deutlich weniger als eine CD und sind nicht mehr in obskuren und inkompatiblen DRM-Formaten, sondern in kopierschutzfreier mp3 Form.

     

    Die Angebote gibt es mittlerweile, wer trotzdem lieber die Tauschbörsen nutzt muss eben mit Post rechnen, das ist ok.

  • D
    DasUfo

    Das ist mehr fortgeschritten als die ganze Nasa. Wenn die USA in der Lage wären eine Sonde zum Mars zu schicken, die dort landet und live Fotos überträgt, dann wäre das nicht mit der Olympiade synchronisiert.