Kommentar Meese-Urteil: Ein Urteil für die Kunstfreiheit
Als Künstler beharrt Jonathan Meese auf seinem Recht, geschmacklos zu sein. Gut, dass man das vor Gericht auch so sieht.
D ie Diktatur der Kunst hat gesiegt. Jedenfalls die, die der Künstler Jonathan Meese als art in progress schon seit Jahren ausruft, und in der er den Hitlergruß zeigt, vom Professor Doktor Erzchefarzt spricht und Alienpuppen mit Hakenkreuzen beschmiert.
Warum er seine Auftritte so gestaltet und immer wieder den Obererzschurken des 20. Jahrhunderts ins Spiel bringt, ist nicht ohne weiteres zu sagen. Aus purer Lust an der Provokation? Oder etwas didaktischer: zum Zweck der Irritation und Verunsicherung des Kunstpublikums? Als kleiner Realitätscheck auf unser Erinnerungsvermögen? Und unsere entsprechenden Reflexe? Klar ist nur, dass es nicht seine Absicht ist, "den Hitlergruß wieder salonfähig zu machen", wie es die Staatsanwaltschaft Kassel dem 43-Jährigen vorwarf.
Diesem Vorwurf konnte auch die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Kassel nicht folgen. Sie war sich sogar sicher, zu wissen, „dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet". Damit folgte die Richterin dem Plädoyer der Verteidigung und sprach Jonathan Meese am gestrigen Mittwoch vom Vorwurf frei, ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben.
Vollkommen ideologiefrei
Als Angeklagter hatte Meese das Schlusswort, in dem er sich für vollkommen ideologiefrei erklärte. Auch die Kunst sei kein "Ideologiebestätigungssystem", so Meese, Künstler müssten vielmehr die Zeit, in der sie leben, "aufs Korn nehmen". „Ich bin geschmacklos und habe das Recht dazu.“
Gut, dass er es noch einmal gesagt hat. Denn erschreckend aufschlussreich war am Kasseler Prozess, wie viele Kommentatoren ihm doch genau dieses Recht auf Geschmacklosigkeit streitig machen – und damit dem Grundrecht der Kunstfreiheit ein Ende bereiten wollten. Warum eigentlich dürfen Künstler, was sogenannt normalen Leute untersagt ist, war die pampige Frage, mit der Stimmung gegen den legitimierten Regelverstoß gemacht werden sollte. Dem hat das Amtsgericht Kassel mit seinem Votum für Meese glücklicherweise nicht nachgegeben.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert