Kommentar Maklergebühren: Kein Geld für den Schwager
Das größte Übel bei der Wohnungssuche: die Maklergebühr. Wer den Makler beauftragt, sollte ihn auch bezahlen. Was für eine großartige Idee!
E s ist wirklich widersinnig: Da machen zwei Leute einen Deal, beide profitieren davon. Und ein Dritter muss zahlen. Worum es geht? Um eines der größten Übel bei der Wohnungssuche: die Maklergebühr.
Dabei ist es nicht einmal so, dass der Berufsstand des Maklers per se zu verdammen wäre. Wer einen Makler braucht, weil er eine Wohnung oder ein Haus zum Kaufen oder zur Miete sucht, gut verdient und keine Zeit hat, soll sich gerne eines Maklers bedienen. Ebenso soll der Besitzer der Immobilie, der keine Lust hat, Termine mit den Suchenden zu machen, das Ganze womöglich noch mit den aktuellen Bewohnern abzustimmen und dann Fragen zu Haustieren und Morgensonne zu beantworten, die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen. Aber: Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen.
Mit dieser kleinen Änderung, die jetzt die SPD-geführten Landesregierungen von Hamburg und Nordrhein-Westfalen vorschlagen, ginge eine große Veränderung im Markt einher. Sämtliche gängige Praktiken, die stark an Vetternwirtschaft erinnern, wären auf einen Schlag unattraktiv. Die Praxis der Hausverwalterin etwa, die ihren Schwager als Makler auftreten lässt und dafür einen Teil der Gebühr unter der Hand erhält: Sie wäre vorbei, wenn die Kosten nicht mehr dem neuen Mieter in Rechnung gestellt werden können.
ist Redakteurin im Ressort Ökologie und Wirtschaft der taz.
Natürlich wären damit noch nicht alle Probleme aus der Welt. Wohnungssuchende, die dem Vermieter unauffällig ein paar Scheine zustecken, ominöse Verwaltungsgebühren, die auf einmal gezahlt werden müssen. Auch das Problem des Wohnungsnotstandes in Metropolen wäre nicht gelöst. Aber es wäre ein kleiner, einfach zu habender Fortschritt. Die Suchenden würden es sicher danken.
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