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Kommentar KrippenplätzeEin sinnvolles Koppelgeschäft

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Wenn die Länder dem Rechtsanspruch auf Krippenplätze zustimmen, bekommen sie Finanzhilfen vom Bund - eine intelligente Lösung. Dieses Geld muss aber tatsächlich in Erzieher investiert werden.

Bild: privat

Christian Rath ist rechtspolitischer Korrespondent der taz mit Sitz in Freiburg.

Der Trick ist gut, und er dürfte auch zulässig sein. Zusätzliches Geld für die Kinderbetreuung erhalten die Länder nur dann vom Bund, wenn sie dem geplanten Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz auch im Bundesrat zustimmen. Das ist kein Übergriff des Bundes in Länderangelegenheiten, sondern ein ganz normaler politischer Deal.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mag es eigentlich gar nicht, wenn der Bund die Länder mit seinen Finanzspritzen politisch steuert. Er setzte daher in der Föderalismusreform 2006 eine Regel durch, wonach der Bund den Ländern nur dort Investitionshilfen geben darf, wo er auch für die Gesetzgebung zuständig ist. Das rot-grüne Investitionsprogramm für Ganztagsschulen wäre so nicht mehr möglich, denn Schulgesetze sind Ländersache. Ein Investitionsprogramm für Kinderkrippen ist dennoch zulässig, weil für die öffentliche Fürsorge auch der Bund Gesetze machen darf.

Allerdings wollten die Ländern nicht nur befristet Geld für neue Gebäude, sondern auch dauerhafte Zuschüsse für die Personalkosten der Krippen. Deshalb wird zusätzlich ihr Umsatzsteueranteil auf Kosten des Bundes erhöht. Dass das Geld tatsächlich auch für die Bezahlung von ErzieherInnen ausgegeben wird, kann der Bund nur indirekt steuern, indem er mit dem neuen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz die Nachfragemacht der Eltern erhöht. Dieser Rechtsanspruch ist auch in einem Bundesgesetz geregelt, greift also nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ein.

Die Länder hätten zwar über den Bundesrat ein Vetorecht, doch auf dieses Vetorecht haben sie mit der Vereinbarung beim jüngsten Krippen-Gipfel faktisch verzichtet. Solche Koppelgeschäfte können schlecht verboten werden, da es sich ja um zwei Bundesprojekte handelt: Die Investitionshilfen kommen vom Bund und der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ebenfalls.

Dass die Länder mit dem zusätzlichen Geld, vor allem dem erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer, nun tatsächlich qualitätsvolle Betreuung schaffen, das kann der Bund nicht mehr steuern, hier muss die Öffentlichkeit wachsam sein.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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