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Kommentar Kinderpornografie und BKAZiercke kann bleiben

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Es wäre clever gewesen, hätte der BKA-Chef den Bundestag über den Fall in seiner Behörde unterrichtet. Falsch gemacht hat er aber nichts.

Muss sich erklären: BKA-Präsident Jörg Ziercke. Bild: reuters

S obald es um Kinderpornografie geht, scheinen alle Maßstäbe verloren. Die Grünen fordern jetzt den Rücktritt von BKA-Chef Jörg Ziercke, weil er dem Bundestag einen Kinderporno-Fall in der eigenen Behörde „verschwiegen“ habe. Er hat aber – soweit ersichtlich – weder den BKA-Mann geschützt noch den Bundestag belogen noch das Verfahren gegen Edathy verzögert.

Das BKA hat den eigenen Mitarbeiter im Januar 2012 auf der Kundenliste eines Kinderporno-Lieferanten entdeckt. Danach wurde sofort ermittelt. Nachdem sich der Verdacht erhärtete, wurde der Beamte aus dem Dienst entfernt. Ein Strafbefehl erging, den der Mann akzeptierte. Es gab also wohl keine strafrechtliche Sonderbehandlung für den BKA-Mann.

Es wäre clever gewesen, wenn Ziercke den Vorfall bei seiner Befragung im Bundestagsinnenausschuss zumindest erwähnt hätte. Man kann aber verstehen, dass er angesichts der schnell existenzvernichtenden Aufgeregtheit bei diesem Thema hierauf verzichtet hat. Ziercke hat den Bundestag wohl auch nicht belogen, denn er wurde nach anderen Politikern und bekannten Namen auf der kanadischen Liste gefragt. Der BKA-Mann war zwar ein hoher Beamter, aber wohl kein bekannter Name.

Dass das Verfahren schnell erledigt wurde, während der Fall Edathy liegen blieb, macht auch Sinn. Der Beamte hat strafbares Material bestellt. Edathy nicht. Edathy wurde behandelt wie die anderen Besteller nicht eindeutig strafbarer Bilder auch. Nichts anderes sollte man vom BKA erwarten (ganz unabhängig davon, ob der Name Edathy nun frühzeitig erkannt wurde oder nicht). Ein Grund für einen Rücktritt Zierckes liegt nicht vor. Angebracht ist allenfalls ein Untersuchungsausschuss des Bundestags, der die umstrittenen Vorgänge hoffentlich nüchtern aufarbeitet.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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