Kommentar Kinderlärm: Sind so kleine Schritte

So erfreulich die nun vorgelegte Novelle auch ist: Gesetze, die Kinderlärm nicht mehr als Umweltbelastung werten, können nur der erste Schritt sein.

Es ist ein erster Schritt: Die nun vorgelegte Kinderlärmnovelle der Bundesregierung setzt ein deutliches Signal, dass Kinderlärm dazugehört, dass Spielgeräusche, lautes Toben, lustvolles Krakeelen nicht als Umweltbelastung zu bewerten sind. Dieses Signal war überfällig. Ein erster Schritt, wie gesagt - aber auch nicht mehr als das.

Denn überfällig ist auch eine Rechtsgrundlage, die Kinderspielplätze und Kindergärten auch in Wohngebieten zur Normalität erhebt. Warum es bis zu einer solchen Gesetzesänderung noch mindestens ein Jahr dauern soll, ist nicht nachvollziehbar - eigentlich muss da ja nur ein einziger Satz umformuliert werden.

Dass Kindergärten abgeschoben werden können in Gewerbegebiete - das darf es keinen Tag länger geben.

Zu hoffen ist, dass der Bundestag die Lärmnovelle nun zeitnah beschließt und die Länder nicht erst dann damit anfangen, sich Gedanken zu machen über die konkrete Umsetzung.

Sonst könnte der große Jubel über das "gesetzgeberische Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft" - so tönte gestern die Bundesregierung - lange verhallt sein, ehe auch nur ein einziges Kind seine positiven Auswirkungen zu spüren bekommt.

Und aus den vielen zusätzlichen Kita-Plätzen, die nicht nur in Hamburg in den kommenden Jahren zur Deckung des Bedarfs eingerichtet werden sollen, würde auch nichts.

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