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Bundesrats-BeschlüsseKinderlärm jetzt nicht mehr "schädlich"

Der Bundesrat ist nachwuchsfreundlich: Kindergeschrei in Kitas und auf Spielplätzen ist künftig kein Klagegrund mehr. Zudem wollen die Länder Nutzer sozialer Medien besser schützen.

BERLIN dpa/afp | Gegen Kinderlärm in Kitas und auf Spielplätzen kann künftig in Deutschland nicht mehr wie bisher vor Gericht geklagt werden. Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat, Klagen gegen Lärm, der aus Kindergärten, Kitas und von Spielplätzen dringt, in Zukunft praktisch auszuschließen.

Dazu wird das Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechend geändert. Bisher war das Lärmen von Kindern häufig als "schädliche Umwelteinwirkung" definiert und gesetzlich so wie der Lärm von Industrieanlagen behandelt worden. Das wird künftig nicht mehr der Fall sein. Damit entfällt der entsprechende Klagegrund.

Auch gegen Lärm von Bolzplätzen dürften Klagen nun schwieriger werden; allerdings fehlt dem Bund hier die Gesetzgebungskompetenz. "Hier sind die Länder gefordert", sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) im Bundesrat. Rheinland-Pfalz habe wie Berlin darauf reagiert und eine Privilegierung des verhaltensbezogenen Kinderlärms in seinem Landesgesetz festgeschrieben.

Die Länder dringen zudem auf besseren Datenschutz für die zahlreichen jugendlichen Nutzer sozialer Netzwerke. Sie stimmten einem von Hessen vorgelegten Gesetzentwurf zu – zur Weiterleitung an den Bundestag. Der Vorlage zufolge sollen die Anbieter der Dienste gehalten sein, schon bei der Anmeldung neuer Nutzer die höchstmögliche Sicherheitsstufe einzustellen.

Diese soll dann nur vom Nutzer selbst gelockert werden können – sofern er es wünscht. Auch soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass die persönlichen Daten der Nutzer von Suchmaschinen aufgespürt und ins Internet gestellt werden können. "Wir müssen verhindern, dass die allgegenwärtigen Suchmaschinen alles und jeden finden", sagte der hessische Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU).

Mindestlohn wird kontrolliert

Außerdem billigte der Bundesrat das im Bundestag bereits beschlossene Gesetz, nach dem die Einhaltung des neuen Mindestlohns für die Zeit- und Leiharbeit künftig kontrolliert werden soll. Bisher war aus formalen Gründen eine behördliche Kontrolle nicht möglich.

Dies ändert sich nun mit dem neu gefassten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Kontrollieren sollen die Behörden der Zollverwaltung, zuständig für die Durchführung des Gesetzes ist die Bundesagentur für Arbeit. Vorgesehen sind 156 zusätzliche Kontrolleure.

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