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Kommentar KameraüberwachungReeperbahn frei für Kameras

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Leipziger Richter haben gut entschieden. Denn ob und mit wievielen Kameras der Straßenraum überwacht werden soll, ist Sache der Poltitk, nicht der Justiz.

D ie Videoüberwachung der Reeperbahn war rechtmäßig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Ob und mit wievielen Kameras der Straßenraum überwacht werden soll, muss also die Politik entscheiden. Und dort gehört die Entscheidung auch hin.

Dabei war die Klage einer 36jährigen Hamburgerin in den unteren Instanzen bereits durchaus erfolgreich. Sie hat erreicht, dass die schwenkbare Überwachungskamera nicht mehr in ihre Wohnung im 2. Stock blickt und dass auch der Hauseingang nicht kontrolliert wird. Die Polizei hat daraufhin bereits die Nutzung der teuren Kameras eingestellt. Insofern wurde am Bundesverwaltungsgericht nun nur noch ums Prinzip gestritten. Und hier konnte die Klägerin die Überwachung im öffentlichen Straßenraum nicht verhindern.

Dabei ging es zuletzt vor allem um die recht abstrakte Frage, ob die Videoüberwachung auf ein Landesgesetz (zur Gefahrenabwehr) gestützt werden durfte oder ob hier ein Bundesgesetz (zur Strafverfolgung) erforderlich war. Die Leipziger Richter haben zurecht ein Landesgesetz akzeptiert. Denn bei der Videoüberwachung spielt der Abschreckungsgedanke und damit die Prävention immer eine große Rolle.

Bild: privat
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Wer Videoüberwachung als Mittel der Strafverfolgung propagiert, würde damit eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung konzipieren: Alle würden erst mal aufgenommen, in der Hoffnung, dass man dabei auch die eine oder andere Straftat dokumentiert. Das Leipziger Urteil sieht darin aber zurecht nicht den Hauptzweck der Maßnahme – und öffnet damit auch nicht die Tür zu weiteren Vorratsspeicherungen.

Nun kann man sagen, dass die Videoüberwachung auch bei der Prävention nicht funktioniert, weil Besoffene sich durch eine Kamera nicht abschrecken lassen und Nüchterne ihre Straftaten eben anderswo begehen. Manche Studien belegen solche Effekte. Doch letztlich sollten in der Demokratie die gewählten Volksvertreter darüber entscheiden, wie sie Straftaten verhüten wollen und nicht Richter oder Wissenschaftler. Auch das Bundesverfassungsgericht hat bei der Feststellung ob eine Ermittlungsmethode geeignet ist, den Parlamenten immer großen Beurteilungsspielraum eingeräumt.

Auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte einzelner muss nicht zwingend angenommen werden. Zwar fühlen sich viele unwohl, wenn sie durch Kameras beobachtet werden. Zugleich fühlen sich andere gerade sicherer, wenn Kameras aufgestellt werden. Solche atmosphärischen Grundrechtsfragen mit widerstrebenden Interessen sollten ebenfalls der Politik überlassen werden.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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2 Kommentare

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  • O
    ohno

    Das irgendwelche Leute sich sicherer fühlen, kann ja wohl kein Kriterium sein.

     

    Ich würde mich auch sicherer fühlen, wenn keine privaten Autos mehr fahren würden - sicher ein allen einleuchtendes Kriterium, gell?

  • P
    pablo

    die urteilbegründung ist stellenweise nicht richtig. denn eine kamera verhindert keine straftaten. die straftaten sind eben auf der reeperbahn und auch in london der wohl besten kamera überwachten stadt der welt kein einziges verbrechen verhindert. das einzige was kameras leisten können ist ein subjektives gefühl der sicherheit zu vermitteln und nach der straftat die ermittlungen durch bildmaterial vereinfachen. ein weiteres gutes beispiel dafür das kameras eben keine verbrechen/straftaten verhindern sind doch die in den letzten jahren in den medien gezeigten gewaltdelikte bis hin zu tötungen auf den bahnsteigen des nahverkehrs, der regionalbahnenn und der db.