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Kommentar JugendgewaltKein Interesse an Feinheiten

Kaija Kutter
Kommentar von Kaija Kutter

Wenn Polizei und Jugendhilfe so offen zusammenarbeiten, kostet das das Vertrauen der Jugendlichen.

S ozialarbeit und Polizei haben verschiedene Rollen. Die Polizei muss Straftaten aufklären. Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe haben den Auftrag, zu entdramatisieren. Sie sollen Beziehungen zu jungen Menschen aufbauen und ihnen Mut machen, ihr Leben zu leben.

Was die Stadt unter der Überschrift „Handeln gegen Jugendgewalt“ betreibt, verletzt diese bewusst geschaffene Abgrenzung. Die Datenschutzvorschriften werden als unnötiger Ballast gesehen, die penibel eingehalten nur verhindern, dass Jugendkriminalität bekämpft wird.

Mag sein, dass die Zusammenarbeit bei Ampel-System und Fallkonferenzen in der Praxis tatsächlich ohne Reibung funktioniert. Welcher Jugendliche, der Thema einer Fallkonferenz ist, geht schon zum Anwalt und klagt seine Datenschutzrechte ein. Der Schaden setzt früher ein. Wenn Pädagogen so offen mit der Polizei zusammenarbeiten, nehmen auch die Jugendlichen sie irgendwann nur noch als Hilfs-Sheriffs wahr und fassen kein Vertrauen.

Es ist gut, dass der Datenschutzbeauftragte das kritisiert. Beunruhigend ist, dass dies offenbar wenig Wirkung zeigt und die Senatsvertreter suggerieren, es gäbe kein Problem. Wahrscheinlich, weil das öffentliche Interesse an diesen Feinheiten fehlt. Delinquente Jugendliche sind nur dann interessant, wenn sie etwas verbrochen haben.

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Kaija Kutter
Redakteurin taz-Hamburg
Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.
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1 Kommentar

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  • M
    Montesquieu

    "Sozialarbeit und Polizei haben verschiedene Rollen. Die Polizei muss Straftaten aufklären. Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe haben den Auftrag, zu entdramatisieren. Sie sollen Beziehungen zu jungen Menschen aufbauen und ihnen Mut machen, ihr Leben zu leben."

     

    Weit gefehlt, Frau Kutter! Die Polizei hat ebenso einen praeventiven Job, der Straftaten VERHINDERN soll. Und die Staatsanwaltschaft (deren Vollzugsorgan die Polizei im Falle einer Strafverfolgung ist) und Gerichte sollen nach einer Straftat gem. Jugendgerichtsgesetz (das Sonder-Strafprozzessrecht fuer Jugendliche) nicht in erster Linie sanktionieren, sondern haben einen erzieherischen Auftrag. Und in diesem Kontext muss man die gefundene Zusammenarbeit mit Sozialstellen bewerten.

     

    Es scheint auch geradezu verfehlt, die Behoerden fuer die jugendlichen Augen in die "Guten" (Sozialarbeit) und die "Boesen" (Polizei, Gerichte) einzuteilen - vielleicht noch die Instanzen gegeneinander auszuspielen. Es muss hingegen klar vermittelt werden, dass bei aller Toleranz fuer jugendlichen Leichtsinn bestimmte Grenzen, vor allem im Wiederholungsfall, nicht ueberschritten werden duerfen. Dies aber verbindlich, ueber alle Stellen hinweg.