Jugendgewalt in Hamburg: Umstrittene Ampel

Der Senat präsentiert seine Datei über auffällige Jugendliche als Erfolg, Datenschützer haben Bedenken.

Opfer eines Intensivtäters: 19-Jähriger am S-Bahnhof Jungfernstieg 2010, Bild: dpa

Das umstrittene Ampel-System für gewaltauffällige Jugendliche hat sich aus Sicht des SPD-Senats bewährt. Im ersten Jahr sei es gelungen, die Zahl der 280 erfassten Intensivtäter auf 250 zu senken, sagte Thomas Goihl von der Hamburger Polizei. Außerdem sei die Zahl der akut auffälligen Jugendlichen mit der Stufe „Rot“ von 41 auf 15 gesunken. Datenschutzrechtliche Bedenken seien ausgeräumt, sagte Sozialstaatsrat Jan Pörksen.

Beim Ampel-System melden staatliche Stellen wie Schule und Jugendamt der Polizei jede Woche, ob es auffälliges Fehlverhalten gäbe. Gibt es keine Meldungen, bleibt die Ampel grün. Steht die Ampel auf Rot, wird eine Fallkonferenz einberufen, bei der Lehrer, Sozialarbeiter und Polizei beraten, was mit dem Jugendlichen geschehen soll. Die Daten von 81 Jugendliche seien gelöscht worden, weil sie kein Fehlverhalten zeigten, sagte Goihl. Rund 50 Jugendliche kamen neu dazu. Ob das Ampel-System auch die Jugend-Gewalttaten gesenkt hat, lässt sich erst im März sagen, wenn die neue Statistik vorliegt. 2010 und 2011 ging die Zahl der Körperverletzungen zurück.

Ampel und Fallkonferenzen sind umstritten, weil alle Fäden bei der Polizei zusammenlaufen. Die ist verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Für Sozialarbeiter gelten andere Rechtsvorschriften, sie dürfen ihnen anvertraute Informationen nicht an die Polizei weitergeben. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte eine Koordinierung durch die Jugendbehörde gefordert.

Die jetzige Arbeitsteilung habe sich bewährt, „der Datenschutzbeauftragte hat seinen Frieden damit gemacht“, sagte Pörksen. Und auch laut Goihl sei die Zusammenarbeit unproblematisch. Sozialarbeiter könnten ihr Wissen über Straftaten im Konjunktiv formulieren und dann könne die Polizei eingreifen. Es könne „nicht die Rede davon sein“, dass Caspar mit dem Verfahren seinen Frieden gemacht haben, widerspricht Arne Gerhards vom Büro des Datenschutzbeauftragten. Die Prüfung sei nicht abgeschlossen.

Das Ampel-System ist nur eine von mehreren Säulen des Konzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“ aus dem Jahr 2007, das der Senat nun in einer Drucksache überarbeitet hat. Neu ist seit Juni das „Prioritäre Jugendstrafverfahren“, das verhindern soll, dass Jugendliche zu Mehrfachtätern werden. Es sei in 50 Fällen gelungen, den Prozess schon vier Wochen nach der Tat anzusetzen und nicht erst nach vier Monaten, sagt Justizstaatsrat Ralf Kleindiek.

Die Drucksache sieht weiter geschlossene Unterbringung vor, es sei aber nicht nötig, ein neues Heim zu schaffen. Im Bundesgebiet gäbe es genug Häuser mit insgesamt 370 Plätzen. Zurzeit seien 15 Minderjährige außerhalb Hamburgs geschlossen untergebracht.

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